Habe Frage zu "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" "Lage Grundstück" u.a. hier: Angeschafft am ...., Fertig gestellt am: .... gehört hier das Baujahr (1959) oder das Kaufdatum (1.1.22) eingetragen: Für kurze Rückantwort Danke. Mfg. Markus
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Keine Ankündigung bisher.
Vermietung - Anschaffungsdatum oder Baujahr ?
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In der Regel ist dein Anschaffungsdatum maßgeblich, falls das Haus da schon wohnfertig war. Damit beginnt nämlich deine Gebäude-AfA.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich habe den Titel geändert, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Das Baujahr ist nur von Interresse wenn dieses vor dem 01.01.1925 lag, denn dann gibt es 2,5% AfAZuletzt geändert von Beamtenschweiß; 09.01.2023, 13:26.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Das Baujahr ist nur von Interresse wenn dieses vor dem 01.01.1925 lag, denn dann gibt es 2,%% AfAFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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