Guten Tag.
Als - mittlerweile - Rentner betreibe ich seit 2015 ein Gewerbe in einem Bezirk außerhalb meines Stammfinanzamtes. Die m.E. erforderlichen Erklärungen gab ich ab, früher noch in Papierform. Gelegentlich hat das FA noch eine zusätzliche Erklärung/Anlage angefordert.
Als meine Anfangsverluste nicht in der Einkommensteuerberechnung auftauchten, fragte ich bei meinem Stammfinanzamt nach. Ich erfuhr, dass die Daten z.B. aus EÜR nicht dort eingegangen seien, obwohl dies normalerweise geschehe. Es bedurfte einer Anfrage des Amtes und zusätzlich mehrerer Anrufe durch mich beim FA des Gewerbesitzes, bis es die Unterlagen weitergab, auch in den nächsten Jahren. Auch dort sagte man mir, dass der Transfer zwischen den FÄ üblich sei, warum hier nicht geschehen sei unverständlich. Zukünftig würde darauf geachtet.
Seit den Erklärungen für 2019 nutze ich Elster. Nun sind für 2020 (offenbar) und 2021 ebenfalls Angaben nicht weitergegangen. Eine Mitarbeiterin des StammFA hielt mir vor, dass ich die Weiterleitung der EÜR dorthin selbst veranlassen müsse. Das erstaunt mich im Hinblick auf die früheren Auskünfte, wie auch darauf, dass man daraus schließen muss, dass das GewerbeFA die EÜR offenbar einfach ablegt, wenn sie nicht im eigenen Bezirk einer Einkommensteuerakte zuzuführen ist.
Was mich aber besonders interessiert: mache ich mich irgendeiner rechtswirksamen Verfehlung schuldig, wenn ich die EÜR nicht selbst an das StammFA weiterleite? Immerhin habe ich ja die geldwirksamen Fakten an eine Finanzbehörde gegeben, will also keine Steuerhinterziehung anstreben.
Schönen Abend
Als - mittlerweile - Rentner betreibe ich seit 2015 ein Gewerbe in einem Bezirk außerhalb meines Stammfinanzamtes. Die m.E. erforderlichen Erklärungen gab ich ab, früher noch in Papierform. Gelegentlich hat das FA noch eine zusätzliche Erklärung/Anlage angefordert.
Als meine Anfangsverluste nicht in der Einkommensteuerberechnung auftauchten, fragte ich bei meinem Stammfinanzamt nach. Ich erfuhr, dass die Daten z.B. aus EÜR nicht dort eingegangen seien, obwohl dies normalerweise geschehe. Es bedurfte einer Anfrage des Amtes und zusätzlich mehrerer Anrufe durch mich beim FA des Gewerbesitzes, bis es die Unterlagen weitergab, auch in den nächsten Jahren. Auch dort sagte man mir, dass der Transfer zwischen den FÄ üblich sei, warum hier nicht geschehen sei unverständlich. Zukünftig würde darauf geachtet.
Seit den Erklärungen für 2019 nutze ich Elster. Nun sind für 2020 (offenbar) und 2021 ebenfalls Angaben nicht weitergegangen. Eine Mitarbeiterin des StammFA hielt mir vor, dass ich die Weiterleitung der EÜR dorthin selbst veranlassen müsse. Das erstaunt mich im Hinblick auf die früheren Auskünfte, wie auch darauf, dass man daraus schließen muss, dass das GewerbeFA die EÜR offenbar einfach ablegt, wenn sie nicht im eigenen Bezirk einer Einkommensteuerakte zuzuführen ist.
Was mich aber besonders interessiert: mache ich mich irgendeiner rechtswirksamen Verfehlung schuldig, wenn ich die EÜR nicht selbst an das StammFA weiterleite? Immerhin habe ich ja die geldwirksamen Fakten an eine Finanzbehörde gegeben, will also keine Steuerhinterziehung anstreben.
Schönen Abend
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