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Datenübermittlung vom Finanzamt des Gewerbesitzes an dasStammfinanzamt

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    Datenübermittlung vom Finanzamt des Gewerbesitzes an dasStammfinanzamt

    Guten Tag.

    Als - mittlerweile - Rentner betreibe ich seit 2015 ein Gewerbe in einem Bezirk außerhalb meines Stammfinanzamtes. Die m.E. erforderlichen Erklärungen gab ich ab, früher noch in Papierform. Gelegentlich hat das FA noch eine zusätzliche Erklärung/Anlage angefordert.

    Als meine Anfangsverluste nicht in der Einkommensteuerberechnung auftauchten, fragte ich bei meinem Stammfinanzamt nach. Ich erfuhr, dass die Daten z.B. aus EÜR nicht dort eingegangen seien, obwohl dies normalerweise geschehe. Es bedurfte einer Anfrage des Amtes und zusätzlich mehrerer Anrufe durch mich beim FA des Gewerbesitzes, bis es die Unterlagen weitergab, auch in den nächsten Jahren. Auch dort sagte man mir, dass der Transfer zwischen den FÄ üblich sei, warum hier nicht geschehen sei unverständlich. Zukünftig würde darauf geachtet.

    Seit den Erklärungen für 2019 nutze ich Elster. Nun sind für 2020 (offenbar) und 2021 ebenfalls Angaben nicht weitergegangen. Eine Mitarbeiterin des StammFA hielt mir vor, dass ich die Weiterleitung der EÜR dorthin selbst veranlassen müsse. Das erstaunt mich im Hinblick auf die früheren Auskünfte, wie auch darauf, dass man daraus schließen muss, dass das GewerbeFA die EÜR offenbar einfach ablegt, wenn sie nicht im eigenen Bezirk einer Einkommensteuerakte zuzuführen ist.

    Was mich aber besonders interessiert: mache ich mich irgendeiner rechtswirksamen Verfehlung schuldig, wenn ich die EÜR nicht selbst an das StammFA weiterleite? Immerhin habe ich ja die geldwirksamen Fakten an eine Finanzbehörde gegeben, will also keine Steuerhinterziehung anstreben.

    Schönen Abend



    Zuletzt geändert von HartwigL; 13.01.2023, 17:29.

    #2
    Hast du denn bei dem Betriebssitzfinanzamt neben der EÜR jeweils eine gesonderte Feststellungserklärung - ESt 1 D - eingereicht ?

    Das gehört ja auch dazu. Die Formulare sind hier zu finden, wobei 2022 erst Ende März verfügbar ist: https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein95
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, die Est1D habe ich eingereicht. Danke auch für den Formulartip - aber warum gibt es das erst so spät?

      Schönen Gruß

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        #4
        Danke auch für den Formulartip - aber warum gibt es das erst so spät?
        Das ist seit vielen Jahren so. Warum das so ist, wissen wir hier auch nicht wirklich.

        Ich nehme an, dass die Personalkapazitäten es nicht zulassen, alle Formulare bereits im Januar bereitzustellen.

        https://www.elster.de/eportal/infose...ellungstermine

        Wenn die ESt 1 D eingereicht wurde, ist es unverständlich, dass das Feststellungsergebnis nicht übermittelt wird.

        Ich persönlich trage allerdings das von mir selbst ermittelte vorläufige Ergebnis aus gesonderten Feststellungen

        in die Einkommensteuerformulare ein, auch wenn bei Abgabe der Einkommensteuer noch kein Feststellungsbescheid

        vorliegt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Also habe ich nichts gemacht, was mir rechtliche Nachteile oder gar Verfolgung auslösen könnte?
          Zur Eintragung der vorläufigen Ergebnisse: an welcher Stelle im Einkommensteuerformular kann man das denn machen?

          Schönen Gruß

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            #6
            Zur Eintragung der vorläufigen Ergebnisse: an welcher Stelle im Einkommensteuerformular kann man das denn machen?
            In der Anlage G, wo sonst ? Dafür gibt es extra die Zeile 7 Gewinn laut gesonderter Feststellung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Danke!
              Schönes Wochenende

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