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Ablauf der Einspruchsfrist trotz Verlängerung der Abgabefrist

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    Ablauf der Einspruchsfrist trotz Verlängerung der Abgabefrist

    Bei der Abgabe meiner Grundsteuererklärung am 03.07.2022 habe ich für mein Gebäude neben der Wohnfläche von 76 qm auch eine Nutzfläche von 116 qm – insgesamt also 192 qm angegeben. Bei der Nutzfläche bin ich seinerzeit irrtümlich davon ausgegangen, dass hierbei auch Keller- und Bodenräume sowie als Schuppen genutzt ehemalige Ställe zu berücksichtigen seien. Dies trifft aber nach Überprüfung nicht zu. Nun habe ich den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag und den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge am 05.12.2022 erhalten, sodass die Einspruchsfrist an sich abgelaufen ist.
    Ein Hinweis des Finanzamtes auf die Versäumung der einmonatigen Einspruchsfrist geht aber m.E. fehl. Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 verlängert. Demzufolge können bis zu diesem Stichtag – wie allgemein im Steuerrecht – Berichtigungen, Ergänzungen und Klarstellungen der vom Steuerpflichtigen abzugebenden Steuererklärungen vorgenommen werden. Es wäre auch unbillig, den eilfertigen Steuerbürger, der sich im Rahmen der ersten Frist um eine frühzeitige Abgabe bemüht hat, zu benachteiligen, weil zu diesem frühen Zeitpunkt erst wenig Erläuterungen und Verfahrenshinweise veröffentlicht waren. Demzufolge kann kein Steuerpflichtiger auf die Bestandskraft eines unrichtigen Steuerbescheides verwiesen werden, wenn er im Rahmen der geltenden Fristen eine nochmalige fehlerfreie Zweit-Erklärung abgeben kann. Wird diese Auffassung geteilt?

    #2
    Das ist doch bei der Einkommensteuer auch nicht anders: wer früher abgibt und den Bescheid früher hat, dessen Einspruchsfrist läuft früher ab.

    Allerdings handelt es sich hier auch nicht um ein Diskussionsforum zum Steuerrecht.

    Kommentar


      #3
      Bestandskraft und die allgemeine Verlängerung der Erklärungsfrist haben jetzt nichts miteinander zu tun.

      In der Regel können fehlerhafte Bescheide für die Zukunft berichtigt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Oder anders herum ausgedrückt: Deine Aussage zu "wie allgemein im Steuerrecht" ist völlig falsch und gab es noch nie.

        Was Du unabhängig davon aber -Besonderheit hier bei der Grundsteuer- machen kannst, ist auf den 01.01.2023 eine neue fehlerbeseitigende Grundsteuererklärung abzugeben. Da die neuen Grundsteuerwerte sowieso erst ab dem 01.01.2025 zur Anwendung kommen, wäre der falsche Grundsteuerwert auf den 01.01.2022 dann zwar weiter wegen Bestandskraft in der Welt, aber ohne irgendeine steuerliche Auswirkung.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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