Hallo,
ich besuche nach dem Job noch eine sehr teure und zeitintensive berufsbegleitende Weiterbildung. Die Weiterbildung findet an 2 verschiedenen Orten statt. Einmal liegt dabei der Weiterbildungsort auf dem Weg zum Job, das andere Mal liegt der Job auf dem Weg zur Weiterbildung. Es sind schon ziemliche Strecken und da kommt sehr viel zusammen.
Wie können dabei die Fahrtkosten abgerechnet werden, bzw. gibt es dabei Gestaltungsfreiräume, konkrete Regelungen?
Mein erster Ansatz war, dass ich bei der Weiterbildung, die auf dem Weg zum Job liegt, die Fahrtkosten für die Weiterbildung gar nicht berücksichtige.
Die Fahrtkosten, bei der mein Job auf dem Weg zu Weiterbildung liegt, wollte ich so abrechnen, dass ich die Fahrtkosten zum Job normal als Pendlerpauschale einsetze und die Mehr-km für die Weiterbildung bei den Fahrtkosten für die Weiterbildung einsetze.
Mein zweiter Ansatz sah vor, dass ich bei den langen Fahrten, bei denen der Job auf dem Weg zur Weiterbildung liegt, die gesamten km als Fahrtkosten für die Weiterbildung einsetze und die Pendlerpauschale an diesen Tagen nicht einsetze.
Der dritte Ansatz sieht vor, dass ich die Fahrtkosten zur Weiterbildung, die auf den Weg zum Job entstehen, voll bei den Fahrtkosten für die Weiterbildung einsetze und ebenfalls an diesen Tagen die Pendlerpauschale geltend mache.
Der erste Ansatz erschien mir ganz fair aber es geht ja um eine Steuererklärung und nicht um eine Sportveranstaltung - zu verschenken habe ich nichts und dafür gibt es ja die Steuerregelungen.
Mir wurde empfohlen, es wie im 2. und 3. Ansatz einzureichen - es kann höchstes gestrichen/korrigiert werden aber ich würde es schon gerne gleich richtig machen/verstehen. Deshalb schon jetzt vielen Dank für euren Input!
VG
Stefan
ich besuche nach dem Job noch eine sehr teure und zeitintensive berufsbegleitende Weiterbildung. Die Weiterbildung findet an 2 verschiedenen Orten statt. Einmal liegt dabei der Weiterbildungsort auf dem Weg zum Job, das andere Mal liegt der Job auf dem Weg zur Weiterbildung. Es sind schon ziemliche Strecken und da kommt sehr viel zusammen.
Wie können dabei die Fahrtkosten abgerechnet werden, bzw. gibt es dabei Gestaltungsfreiräume, konkrete Regelungen?
Mein erster Ansatz war, dass ich bei der Weiterbildung, die auf dem Weg zum Job liegt, die Fahrtkosten für die Weiterbildung gar nicht berücksichtige.
Die Fahrtkosten, bei der mein Job auf dem Weg zu Weiterbildung liegt, wollte ich so abrechnen, dass ich die Fahrtkosten zum Job normal als Pendlerpauschale einsetze und die Mehr-km für die Weiterbildung bei den Fahrtkosten für die Weiterbildung einsetze.
Mein zweiter Ansatz sah vor, dass ich bei den langen Fahrten, bei denen der Job auf dem Weg zur Weiterbildung liegt, die gesamten km als Fahrtkosten für die Weiterbildung einsetze und die Pendlerpauschale an diesen Tagen nicht einsetze.
Der dritte Ansatz sieht vor, dass ich die Fahrtkosten zur Weiterbildung, die auf den Weg zum Job entstehen, voll bei den Fahrtkosten für die Weiterbildung einsetze und ebenfalls an diesen Tagen die Pendlerpauschale geltend mache.
Der erste Ansatz erschien mir ganz fair aber es geht ja um eine Steuererklärung und nicht um eine Sportveranstaltung - zu verschenken habe ich nichts und dafür gibt es ja die Steuerregelungen.
Mir wurde empfohlen, es wie im 2. und 3. Ansatz einzureichen - es kann höchstes gestrichen/korrigiert werden aber ich würde es schon gerne gleich richtig machen/verstehen. Deshalb schon jetzt vielen Dank für euren Input!
VG
Stefan
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