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NV-Bescheinigung und Freistellungsauftrag gleichzeitige Nutzung möglich ?

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    NV-Bescheinigung und Freistellungsauftrag gleichzeitige Nutzung möglich ?

    Hallo erstmal.
    Folgende Frage :
    Ist es möglich statt einer vorliegenden NV-Bescheinigung seiner Bank auch einen Freistellungsauftrag zu erteilen? Oder ist das bei Vorliegen einer NV-Bescheinigung grundsätzlich nicht mögich ?

    Hintergrund der Frage ist, das ich derzeit aufgrund der aktuellen und anhaltenden Zinserhöhungen ( Nächste EZB Sitzung ist ja am 2.2. ) NOCH nicht in langjähriges Festgeld investieren möchte und darum derzeit 8 Tagesgeldkonten unterhalte. Diese werden dann nach Ablauf der Zinsgarantie immer von mir sofort gekündigt sodass dann die Zisnen ja sofort ausbezahlt werden. Dabei handelt es sich aber zum Teil um kleinere Summen wie 25 € , 50 € etc. pp.
    Hierfür würde ich ungerne eine NV-Bescheinigung " verschwenden " , sondern diese "Kleinbeträge" an Zinsen per Freistellungsauftrag freistellen.

    Ist das so möglich ? Danke.

    #2
    Ist das so möglich ? Danke.
    Meiner Meinung geht eine parallele, also gleichzeitige Nutzung von Pauschbetrag und NV-Bescheinigung nicht, aber das ist Steuerrecht.

    Ich verstehe allerdings nicht, was du mit Verschwendung der NV-Bescheinigung meinst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke.

      Mit " Verschwendung " meinte ich die Anzahl der Original NV-Bescheinigungen die ich vom FA bekommen habe. An eine Bank übersandte NV-Bescheinigung wird ja - zumindest im Regelfall und lt. Gesetz - von dieser auch einbehalten und nach Erfassung nicht zurück gesandt. Man kann ja schlecht 20 NV-Becheinigungen beim FA bestellen....Die denken ja sonst etwas und verweigern selbige unter Umständen.

      Vielleicht ist mein Fall auch etwas ungewöhnlich da ich durch die Vielzahl an Tagesgeldkonten eben auch viele NV-Bescheinigungen benötige. Und nur Originale werden ja von den Banken anerkannt. Den Versand und die Abgabe. würde ich darum gerne bei einigen Banken mit wenig Zinserträgen gerne umgehen indem ich im Online Banking einfach einen Freistellungsauftrag erteile der den Zinsertrag umfasst.

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        #4
        Das Finanzamt stellt nur dann eine NV-Bescheinigung aus, wenn Sie keine Steuern zahlen, also maximale Einkünfte in Höhe des Grundfreibetrags erzielen. Den Freistellungsauftrag kann und sollte dagegen jeder Steuerzahler nutzen, egal wie hoch sein Einkommen ist.

        Sie können nicht beide Mittel gleichzeitig nutzen, da die NV-Bescheinigung sozusagen den Freistellungsauftrag überwiegt. Aber Sie können - und sollten - beide Dokumente bei Ihrer Bank einreichen. Zumal der Aufwand dafür gering ist.

        Faustregeln:
        • Holen Sie sich die NV-Bescheinigung - und gut ist.
        • Die NV-Bescheinigung ist um so sinnvoller, je stärker Sie erwarten, dass Ihre Kapitaleinkünfte in einem Jahr in die Nähe des Sparerpauschbetrags oder darüber hinaus kommen.
        • Je mehr Konten oder Depots bei verschiedenen Banken Sie unterhalten, desto sinnvoller sind mehrere NV-Bescheinigungen selbst bei geringen Kapitalerträgen. Denn wenn Sie sich bei diesen Rahmenbedingungen allein darauf verlassen, Ihren Sparerpauschbetrag mit Freistellungsaufträgen auf die verschiedenen Banken zu verteilen, müssten Sie die Kapitalerträge bei jeder einzelnen Bank sehr genau im Voraus schätzen.
        Eine NV-Bescheinigung vom Finanzamt gilt für 3 Jahre, aber höchstens so lange, wie Sie die Voraussetzungen erfüllen. Also so lange, wie Ihre Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben. Fällt diese Voraussetzung im Lauf des Jahres weg oder ist ihr Wegfall absehbar, müssen Sie die Bescheinigung von der Bank zurückverlangen und ans Finanzamt zurückschicken. Andernfalls riskieren Sie den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

        Sie müssen Ihre NV-Bescheinigung(en) zurückgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert oder wenn Sie im Lauf eines Jahres erkennen, dass die Voraussetzungen für ihre Erteilung wegfallen werden. Konkret, wenn Sie merken, dass Ihre Einkünfte in einem Jahr den Grundfreibetrag übersteigen (werden) und Sie damit einkommensteuerpflichtig werden. Sonst machen Sie sich einer Steuerhinterziehung schuldig.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          " Aber Sie können - und sollten - beide Dokumente bei Ihrer Bank einreichen."

          Also geht beides doch. DANKE !

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            #6
            Also geht beides doch. DANKE !
            Du versicherst bei Erteilung einer Freistellungsauftrags ausdrücklich, dass du insgesamt nicht mehr als 1.000,00 € (2.000,00 € bei Ehegatten) freigestellt hast.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ja natürlich. Das ist klar. Mehr als 1000€ werden auch nicht freigestellt bei den Kleinstbeträgen an Zinsen die ich freistellen werde. Komme da höchstens im ganzen Jahr auf
              vielleicht 300 bis 400 Euro.

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                #8
                Komme da höchstens im ganzen Jahr auf vielleicht 300 bis 400 Euro.
                Dafür braucht man doch überhaupt keine NV-Bescheinigung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  300 bis 400€ " Kleinstzinsen "
                  ca. 3000€ an größeren Zinsbeträgen

                  Gesamt also ca. 3400€ an Zinsen im Jahre 2023 zu erwarten

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                    #10
                    Gesamt also ca. 3400€ an Zinsen im Jahre 2023 zu erwarten
                    Dann muss man m. E. bei allen Banken die NV-Bescheinigung einreichen, die Erklärung in einem Freistellungsauftrag ist nämlich dann objektiv falsch.
                    Der enthält nämlich folgende Passage:

                    Ich versichere/Wir versichern, dass mein/unser Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen
                    usw. den für mich/uns geltenden Höchstbetrag von insgesamt 1.000 EUR/2.000 EUR nicht übersteigt. Ich versichere/Wir versichern außerdem, dass
                    ich/wir mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 1.000 EUR/2.000 EUR im
                    Kalenderjahr die Freistellung in Anspruch nehme(n)
                    .
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Ich gebe ja insgesamt keine Freistellungsaufträge über 1000€ an meine Banken. Die Summe an Zinsen ü b e r 1000€ wird ja quasi dann mit der NV-Bescheinigung abgedeckt und nicht mit den Freistellungsaufträgen. Auf jeden Fall brauche ich keinerlei Zinsen versteuern :

                      Liege mit meinem zu versteuerndem Einlommen bei nur ca. 6500€ . Bin seit 2005 schwerbehinderter Rentner ( 50 % der Rente sind ja steuerfrei ) und habe nur Einnahmen aus dieser Rente und eben den Zinsen .Liege also damit ca. 4000€ unter dem Grundfreibetrag für 2023 von 10908 €r

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                        #12
                        Das mag ja alles sein, aber warum bestellst du dann nicht einfach ausreichend viele Ausfertigungen der NV-Bescheinigung ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Weil die NV-Bescheinigung bereits im Januar 2021 vom FA ausgestellt wurde und damals die " Tagesgeld hopperei " aufgrund der - damals - geringen Zinsen völlig unintressant für mich war.
                          Hatte seinerzeit 5 Ausfertigungen bestellt von denen gerade mal 2-3 benutzt wurden ( Festgeld Anlagen die Ende 2022 dann ausliefen ).

                          Das sich jetzt seit Mitte letzten Jahres durch die plötzlichen und hohen EZB Erhöhungen die Zinsen im Tagesgeldbereich wieder lohnen würden konnte ich bei Beantragung der NV vor 2 Jahren ja nun nicht wissen.. Sonst hätte ich bei Beantragung der NV-Bescheinigung natürlich gleich mehr Ausfertigungen bestellt.

                          Inwieweit man diese " nachbestellen " kann beim FA wäre die nächste Frage die abzuklären wäre. Denke werde Montag mal bei meinem FA anrufen.
                          Zuletzt geändert von athuruga; 28.01.2023, 16:31.

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