Hallo erstmal.
Folgende Frage :
Ist es möglich statt einer vorliegenden NV-Bescheinigung seiner Bank auch einen Freistellungsauftrag zu erteilen? Oder ist das bei Vorliegen einer NV-Bescheinigung grundsätzlich nicht mögich ?
Hintergrund der Frage ist, das ich derzeit aufgrund der aktuellen und anhaltenden Zinserhöhungen ( Nächste EZB Sitzung ist ja am 2.2. ) NOCH nicht in langjähriges Festgeld investieren möchte und darum derzeit 8 Tagesgeldkonten unterhalte. Diese werden dann nach Ablauf der Zinsgarantie immer von mir sofort gekündigt sodass dann die Zisnen ja sofort ausbezahlt werden. Dabei handelt es sich aber zum Teil um kleinere Summen wie 25 € , 50 € etc. pp.
Hierfür würde ich ungerne eine NV-Bescheinigung " verschwenden " , sondern diese "Kleinbeträge" an Zinsen per Freistellungsauftrag freistellen.
Ist das so möglich ? Danke.
Folgende Frage :
Ist es möglich statt einer vorliegenden NV-Bescheinigung seiner Bank auch einen Freistellungsauftrag zu erteilen? Oder ist das bei Vorliegen einer NV-Bescheinigung grundsätzlich nicht mögich ?
Hintergrund der Frage ist, das ich derzeit aufgrund der aktuellen und anhaltenden Zinserhöhungen ( Nächste EZB Sitzung ist ja am 2.2. ) NOCH nicht in langjähriges Festgeld investieren möchte und darum derzeit 8 Tagesgeldkonten unterhalte. Diese werden dann nach Ablauf der Zinsgarantie immer von mir sofort gekündigt sodass dann die Zisnen ja sofort ausbezahlt werden. Dabei handelt es sich aber zum Teil um kleinere Summen wie 25 € , 50 € etc. pp.
Hierfür würde ich ungerne eine NV-Bescheinigung " verschwenden " , sondern diese "Kleinbeträge" an Zinsen per Freistellungsauftrag freistellen.
Ist das so möglich ? Danke.
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