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Stille Rücklagen bilden als Freiberufler?

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    Stille Rücklagen bilden als Freiberufler?

    Hallo an Alle,

    ich werde in diesem Jahr vermutlich zu viel und zu hart arbeiten und einen hohen Umsatz erzielen.
    Ist es als Freiberufler möglich, stille Rücklagen zu bilden, die den Einkommensteuerpflichtigen Gewinn voll und ganz mindern, bis zur Entnahme - etwa als Rücklage für Dienstwagen z.B. im Folgejahr?

    Fall JA:
    Wie und wo trage ich es richtig ein in der EÜR?

    Habt vielen Dank im Voraus!

    #2
    Besonderheiten beispielsweise der §§ 34a und 7g EStG erklärt Dir Dein steuerlicher Berater, das ist kein Elsterthema und damit kein Thema dieses Forums.

    Wie die Anlage EÜR für 2023 aussieht, wissen wir noch nicht, eine Bekanntgabe der amtlichen Muster erfolgt üblicherweise eher in Richtung Herbst. Daher kann dir auch Niemand Deine zweite Frage beantworten.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Besonderheiten beispielsweise der §§ 34a und 7g EStG erklärt Dir Dein steuerlicher Berater, das ist kein Elsterthema und damit kein Thema dieses Forums.

      Wie die Anlage EÜR für 2023 aussieht, wissen wir noch nicht, eine Bekanntgabe der amtlichen Muster erfolgt üblicherweise eher in Richtung Herbst. Daher kann dir auch Niemand Deine zweite Frage beantworten.
      Vielen Dank! Investitionsrücklage ist ein gutes Stichwort.

      Kommentar

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