Hallo an Alle,
ich werde in diesem Jahr vermutlich zu viel und zu hart arbeiten und einen hohen Umsatz erzielen.
Ist es als Freiberufler möglich, stille Rücklagen zu bilden, die den Einkommensteuerpflichtigen Gewinn voll und ganz mindern, bis zur Entnahme - etwa als Rücklage für Dienstwagen z.B. im Folgejahr?
Fall JA:
Wie und wo trage ich es richtig ein in der EÜR?
Habt vielen Dank im Voraus!
ich werde in diesem Jahr vermutlich zu viel und zu hart arbeiten und einen hohen Umsatz erzielen.
Ist es als Freiberufler möglich, stille Rücklagen zu bilden, die den Einkommensteuerpflichtigen Gewinn voll und ganz mindern, bis zur Entnahme - etwa als Rücklage für Dienstwagen z.B. im Folgejahr?
Fall JA:
Wie und wo trage ich es richtig ein in der EÜR?
Habt vielen Dank im Voraus!
Kommentar