Unsere volljährige berufstätige Tochter ist (glücklich) verheiratet und hat mit ihrem Ehemann ein gemeinsames leibliches Kind. Der Ehemann lebt aus beruflichen Gründen im Ausland, ist dort auch gemeldet. Die beiden machen also eine Einzelveranlagung.
Was trage ich wo ein?
Im Hauptvordruck ist unsere Tochter Person A. In Zeile 18 kommen das Datum der Eheschließung und das Datum des Wegzuges des Ehemanns unter „Dauernd getrennt lebend seit“ ? Die beiden leben zwar räumlich getrennt, aber „menschlich“ natürlich zusammen.
Anlage Kind
Leibliches Kind zu Person A. OK.
Kindschaftsverhältnis zu Person B ist „leibliches Kind“. Zu Person B (=Ehemann) werden hier aber keine weiteren Angaben verlangt (z. B. Wohnsitz im Ausland). Oder gilt hier der Ehemann als „andere Person“, weil getrennt lebend? Da kann ich u. a. den Auslandswohnsitz angeben.
Was trage ich wo ein?
Im Hauptvordruck ist unsere Tochter Person A. In Zeile 18 kommen das Datum der Eheschließung und das Datum des Wegzuges des Ehemanns unter „Dauernd getrennt lebend seit“ ? Die beiden leben zwar räumlich getrennt, aber „menschlich“ natürlich zusammen.
Anlage Kind
Leibliches Kind zu Person A. OK.
Kindschaftsverhältnis zu Person B ist „leibliches Kind“. Zu Person B (=Ehemann) werden hier aber keine weiteren Angaben verlangt (z. B. Wohnsitz im Ausland). Oder gilt hier der Ehemann als „andere Person“, weil getrennt lebend? Da kann ich u. a. den Auslandswohnsitz angeben.
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