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Anlage Kind

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    Anlage Kind

    Hallo

    ich hätte eine Frage zur Anlage Kind.

    Muss oder kann ich diese ausfüllen wenn ich ein Kind habe, aber nichts angeben möchte.

    Wenn ja, muss ich dort den Papa der Sorgerecht etc. hat angeben? Er möchte es nämlich nicht. Er selbst macht keine Erklärung.

    vielen Dank!

    #2
    In die Anlage Kind gehören beide Elternteile. Egal, ob es der andere Elternteil möchte.

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      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      In die Anlage Kind gehören beide Elternteile. Egal, ob es der andere Elternteil möchte.
      Ok, muss ich die Anlage Kind ausfüllen oder kann ich? Was macht das Amt mit den Daten vom Papa?

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        #4
        Zitat von seln_ftce Beitrag anzeigen
        Ok, muss ich die Anlage Kind ausfüllen oder kann ich? Was macht das Amt mit den Daten vom Papa?
        Selbst wenn die Günstigerprüfung Kinderfreibetrag vs. Kindergeld zugunsten von letzterem ausgeht, da ich bei der Konstellation davon ausgehe, dass der Vater woanders wohnt, was ist mit Übertragung vom Betreuungsfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende? Ersetzt der Vater den möglichen Steuervorteil, der ohne Anlage Kind verloren geht? Warum erwartet der Vater, dass die Mutter unvollständige Angaben macht?

        Früher hätte das Amt das Blatt Papier genommen, zwei Löcher rein gemacht und abgeheftet. Mittlerweile nur noch virtuell, da elektronisch.

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          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen

          Selbst wenn die Günstigerprüfung Kinderfreibetrag vs. Kindergeld zugunsten von letzterem ausgeht, da ich bei der Konstellation davon ausgehe, dass der Vater woanders wohnt, was ist mit Übertragung vom Betreuungsfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende? Ersetzt der Vater den möglichen Steuervorteil, der ohne Anlage Kind verloren geht? Warum erwartet der Vater, dass die Mutter unvollständige Angaben macht?

          Früher hätte das Amt das Blatt Papier genommen, zwei Löcher rein gemacht und abgeheftet. Mittlerweile nur noch virtuell, da elektronisch.
          Ich möchte eigentlich nur zum Verständnis wissen ob ich die Anlage Kind ausfüllen muss oder kann….
          Der Vater wohnt im gleichen Haushalt etc. es gibt keine Kosten für Betreuung oder sonstiges, ich möchte wirklich nur gerne wissen ob ich muss oder kann bezüglich der Anlage.

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            #6
            Es gibt keine Verpflichtung, die Anlage Kind beizufügen, es kann aber Nachteile haben, wenn man sie nicht beifügt.

            Zum Beispiel bei Kirchensteuerpflicht. Alleinerziehend spielt jetzt bei dir keine Rolle, das bist du ja nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Es gibt keine Verpflichtung, die Anlage Kind beizufügen, es kann aber Nachteile haben, wenn man sie nicht beifügt.

              Zum Beispiel bei Kirchensteuerpflicht. Alleinerziehend spielt jetzt bei dir keine Rolle, das bist du ja nicht.
              Kirchensteuer zahle ich nicht. Ok. Danke Charlie!

              Somit hätte ich ja keine Nachteile. Schönen Abend noch!

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                #8
                Zitat von seln_ftce Beitrag anzeigen
                Der Vater wohnt im gleichen Haushalt etc. es gibt keine Kosten für Betreuung oder sonstiges, ich möchte wirklich nur gerne wissen ob ich muss oder kann bezüglich der Anlage.
                Tut mir leid, dies werde ich nicht beantworten, da ich das Ansinnen dahinter nicht nachvollziehen kann.

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                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  Tut mir leid, dies werde ich nicht beantworten, da ich das Ansinnen dahinter nicht nachvollziehen kann.
                  In Ordnung Charlie hat ja geantwortet. Man muss ja das Ansinnen nicht nachvollziehen aber könnte ja einfach antworten. Dankeschön trotzdem! Schönen Abend!

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                    #10
                    Du kannst doch bei Elster ausprobieren, was passiert wenn Du die Anlage anfügst und ausfüllst. Dann siehts Du doch, ob sich bei der Höhe der EkSt was tut. Danach kannst Du sie ja ggf. wieder entfernen.

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                      #11
                      Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
                      Du kannst doch bei Elster ausprobieren, was passiert wenn Du die Anlage anfügst und ausfüllst. Dann siehts Du doch, ob sich bei der Höhe der EkSt was tut. Danach kannst Du sie ja ggf. wieder entfernen.
                      danke! Ich wollte im Grunde wirklich nur wissen ob man muss oder kann. Dementsprechend interpretiere ich heraus, das man kann!☺️

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Es gibt keine Verpflichtung, die Anlage Kind beizufügen, es kann aber Nachteile haben, wenn man sie nicht beifügt.

                        Zum Beispiel bei Kirchensteuerpflicht. Alleinerziehend spielt jetzt bei dir keine Rolle, das bist du ja nicht.

                        Dürfte ich fragen welche Nachteile es noch mit sich ziehen könnte?

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                          #13
                          Dürfte ich fragen welche Nachteile es noch mit sich ziehen könnte?
                          Sobald Kinderbetreuungskosten anfallen, geht es ohne Anlage Kind nicht mehr. Die kann man ja nur dort geltend machen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Sobald Kinderbetreuungskosten anfallen, geht es ohne Anlage Kind nicht mehr. Die kann man ja nur dort geltend machen.

                            ah vielen dank, die fallen aktuell nicht an. Und auch nicht demnächst. Also ist es somit egal ob ich die Anlage Kind ausfülle oder nicht richtig?

                            Vielen dank!

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                              #15
                              Also ist es somit egal ob ich die Anlage Kind ausfülle oder nicht richtig?
                              Wenn du es genau wissen willst, musst du den Ratschlag von Hilfsprofi beherzigen und zwar Jahr für Jahr.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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