Null Umsatz

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  • MarinaL
    Neuer Benutzer
    • 05.02.2023
    • 5

    #1

    Null Umsatz

    Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe wegen Corona 2021 und auch 2022 keine Umsätze erzielt. Da ich mein Kleingewerbe aber noch nicht aufgeben möchte muss ich eine Steuererklärung abgeben - mit 0. Das geht aber einfach nicht. Wenn ich 0 in Zeile 33 und 34 eingebe wird mir laufend ein Fehler angezeigt. Ich bin kurz vor dem Verzweifeln.
    Vielen Dank für eure Hilfe
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46014

    #2
    Wenn ich 0 in Zeile 33 und 34 eingebe wird mir laufend ein Fehler angezeigt. Ich bin kurz vor dem Verzweifeln.
    Wie lautet die Fehlermeldung denn genau ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15398

      #3
      Du hast leider vergessen den Fehlertext mit anzugeben. Das müsstest Du noch nachholen.

      Kommentar

      • MarinaL
        Neuer Benutzer
        • 05.02.2023
        • 5

        #4
        Sorry wusste ich nicht, Kopiere es gleich rein.

        Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 164 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.

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        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15398

          #5
          Ok, also eindeutig oder? Du hast noch Angaben gemacht, die für Kleinunternehmer nicht zutreffen.

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          • MarinaL
            Neuer Benutzer
            • 05.02.2023
            • 5

            #6
            ok und welche?

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15398

              #7
              Das z. B.:

              Zitat von MarinaL Beitrag anzeigen
              Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform

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              • MarinaL
                Neuer Benutzer
                • 05.02.2023
                • 5

                #8
                ok dann muss ich bei den Sachen noch nachsehen. vielleicht hat es noch etwas vom Vorjahr übernommen. Danke schon mal

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                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15398

                  #9
                  Zitat von MarinaL Beitrag anzeigen
                  vielleicht hat es noch etwas vom Vorjahr übernommen
                  Ja. Oder es ist vielleicht irgendwo eine Null eingetragen worden, wo sie nicht hingehört.

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                  • MarinaL
                    Neuer Benutzer
                    • 05.02.2023
                    • 5

                    #10
                    Ja hat geklappt - ich hatte eine 0 zuviel. Danke Danke Danke - Der Sonntag ist gerettet .

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