Hallo,
ich habe 2022 eine Mietwohnung renoviert und habe eine Frage zu den Erhaltungsaufwendungen.
Für die Renovierung sind insgesamt über 20.000€ aufgelaufen, die ich über 3 Jahre steuerlich absetzen möchte.
Dabei gibt es Rechnungen, die über 4.000€ betragen, Beträge um die 1000€ und auch viele Kleinbeträge.
In smartsteuer.de habe ich in einem Bespiel folgendes gefunden:
Bezüglich der Behandlung des Erhaltungsaufwands hat der Stpfl. mehrere Möglichkeiten:
- Er kann die gesamten Aufwendungen i.H.v. 24 000 € im VZ der Zahlung (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG) als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend machen.
- Er kann die gesamten 24 000 € ab dem Jahr der Zahlung gem. § 82b Abs. 1 EStDV gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen:
- Der Stpfl. kann auch jede Maßnahme einzeln behandeln. So kann er z.B. die Aufwendungen für den Außenanstrich i.H.v. 7 000 € sofort im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abziehen und die Aufwendungen für die Dachreparatur sowie den Fußboden i.H.v. insgesamt 17 000 € auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen.
Ist das korrekt, dass man diese 3 Möglichkeiten hat?
Darf ich die Summe über alle Rechnungen bilden und hiervon dann jedes Jahr 1/3 absetzen?
ich habe 2022 eine Mietwohnung renoviert und habe eine Frage zu den Erhaltungsaufwendungen.
Für die Renovierung sind insgesamt über 20.000€ aufgelaufen, die ich über 3 Jahre steuerlich absetzen möchte.
Dabei gibt es Rechnungen, die über 4.000€ betragen, Beträge um die 1000€ und auch viele Kleinbeträge.
In smartsteuer.de habe ich in einem Bespiel folgendes gefunden:
Bezüglich der Behandlung des Erhaltungsaufwands hat der Stpfl. mehrere Möglichkeiten:
- Er kann die gesamten Aufwendungen i.H.v. 24 000 € im VZ der Zahlung (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG) als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend machen.
- Er kann die gesamten 24 000 € ab dem Jahr der Zahlung gem. § 82b Abs. 1 EStDV gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen:
- Der Stpfl. kann auch jede Maßnahme einzeln behandeln. So kann er z.B. die Aufwendungen für den Außenanstrich i.H.v. 7 000 € sofort im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abziehen und die Aufwendungen für die Dachreparatur sowie den Fußboden i.H.v. insgesamt 17 000 € auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen.
Ist das korrekt, dass man diese 3 Möglichkeiten hat?
Darf ich die Summe über alle Rechnungen bilden und hiervon dann jedes Jahr 1/3 absetzen?
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