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Erhaltungsaufwendungen über mehrere Jahre aufteilen

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    Erhaltungsaufwendungen über mehrere Jahre aufteilen

    Hallo,

    ich habe 2022 eine Mietwohnung renoviert und habe eine Frage zu den Erhaltungsaufwendungen.
    Für die Renovierung sind insgesamt über 20.000€ aufgelaufen, die ich über 3 Jahre steuerlich absetzen möchte.
    Dabei gibt es Rechnungen, die über 4.000€ betragen, Beträge um die 1000€ und auch viele Kleinbeträge.

    In smartsteuer.de habe ich in einem Bespiel folgendes gefunden:
    Bezüglich der Behandlung des Erhaltungsaufwands hat der Stpfl. mehrere Möglichkeiten:
    - Er kann die gesamten Aufwendungen i.H.v. 24 000 € im VZ der Zahlung (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG) als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend machen.
    - Er kann die gesamten 24 000 € ab dem Jahr der Zahlung gem. § 82b Abs. 1 EStDV gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen:
    - Der Stpfl. kann auch jede Maßnahme einzeln behandeln. So kann er z.B. die Aufwendungen für den Außenanstrich i.H.v. 7 000 € sofort im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abziehen und die Aufwendungen für die Dachreparatur sowie den Fußboden i.H.v. insgesamt 17 000 € auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen.

    Ist das korrekt, dass man diese 3 Möglichkeiten hat?
    Darf ich die Summe über alle Rechnungen bilden und hiervon dann jedes Jahr 1/3 absetzen?
    Viele Grüße Udo Karl

    #2
    ja, wenn die Mietwohnung dir gehört.

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      #3
      Ist das korrekt, dass man diese 3 Möglichkeiten hat?
      Ja, warum hast du Zweifel ? Der Begriff größerer Erhaltungsaufwand ist nicht näher definiert. Dass bei einer umfassenden Renovierung auch Kleinbeträge

      anfallen, ist normal. Man macht vernünftigerweise eine Aufstellung, dann spart man sich die Einzelerfassung in Mein ELSTER oder einem Steuerprogramm

      Darf ich die Summe über alle Rechnungen bilden und hiervon dann jedes Jahr 1/3 absetzen?
      Sicher darfst du das ! Es muss natürlich alles 2022 bezahlt worden sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,

        vielen Dank für die Antworten.

        Ich hatte immer gedacht, dass man nur größere Einzelposten über 4.000€ über mehrere Jahre absetzen darf. Dass man die Summe über alle Rechnungen eines Jahres bilden darf, war mir bis gestern unbekannt, bis ich nach meiner Internetrecherche auf das Beispiel in smartsteuer.de gestoßen bin.
        Viele Grüße Udo Karl

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          #5
          Dass man die Summe über alle Rechnungen eines Jahres bilden darf, war mir bis gestern unbekannt, bis ich nach meiner Internetrecherche auf das Beispiel in smartsteuer.de gestoßen bin.
          Ich habe mal 2014 eine umfassende Wohnungsrenovierung, die damals auch ungefähr 20.000,00 € gekostet hatte, gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt.

          Da waren damals um die 50 Einzelpositionen von 9,00 € bis 2.500,00 €. Die habe ich alle in einer Excel-Tabelle erfasst und einen Ausdruck davon

          als Beleg eingereicht, das hat unserem Finanzamt damals als Nachweis gereicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ich hatte mal eine größere Summe,
            die wurde sogar ohne Belege akzeptiert.
            Bei der Anlage VuV sind die Finanzämter anscheinend nicht so pingelig.

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              #7
              Hallo,

              ich hatte 2022 Erhaltungsaufwendungen von ca. 18.000€. Diese bestehen aus ca. 50 Einzelpositionen mit kleineren und auch größeren Beträgen.
              Für 2023 sind ca.15.000€ angefallen.

              Kann ich dann beide Beträge auf jeweils 3 Jahre abschreiben, sodass sich von 2022-2025 folgende Abschreibungen ergeben?

              2022 2023 2024 2025
              6.000€ 6.000€ 6.000€ 0€
              0€ 5.000€ 5.000€ 5.000€
              -----------------------------------------------------------------------------
              gesamt 6.000€ 11.000€ 11.000€ 5.000€
              Viele Grüße Udo Karl

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                #8
                Kann ich dann beide Beträge auf jeweils 3 Jahre abschreiben,
                Ja, es heißt aber korrekt: auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilen, eine AfA im eigentlichen Sinn ist das ja nicht.

                https://www.gesetze-im-internet.de/e...955/__82b.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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