Verpflegungsmehraufwand Anrechnung der Wegezeiten

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  • Limmi
    Neuer Benutzer
    • 14.02.2023
    • 1

    #1

    Verpflegungsmehraufwand Anrechnung der Wegezeiten

    Über die Woche nutze ich eine Zweitwohnung. Meine Arbeitszeit inkl. der Wegezeit von dieser Zweitwohnung und zurück ist von Montag bis Donnerstag länger als 8 Stunden täglich.
    Für diese Zeit mache ich Verpflegungsmehraufwendungen über die Lohnsteuerjahresabrechnung geltend.
    Meine Frage: Am Freitag fahre ich von meiner Nebenwohnung zur Arbeitsstelle, arbeite nur 6 Stunden und fahre danach zu meinem Hauptwohnsitz. Kann ich zeitlich die fahrt zum Hauptwohnsitz oder nur zur Nebenwohnung anrechnen???
    Bei der Fahrt zur Hauptwohnung würde ich dann auch über 8 Stunden kommen.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Deshalb nur ganz kurz: Bei doppelter Haushaltsführung ist die Geltendmachung von Verpflegungsmehraufwand auf 3 Monate begrenzt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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