Über die Woche nutze ich eine Zweitwohnung. Meine Arbeitszeit inkl. der Wegezeit von dieser Zweitwohnung und zurück ist von Montag bis Donnerstag länger als 8 Stunden täglich.
Für diese Zeit mache ich Verpflegungsmehraufwendungen über die Lohnsteuerjahresabrechnung geltend.
Meine Frage: Am Freitag fahre ich von meiner Nebenwohnung zur Arbeitsstelle, arbeite nur 6 Stunden und fahre danach zu meinem Hauptwohnsitz. Kann ich zeitlich die fahrt zum Hauptwohnsitz oder nur zur Nebenwohnung anrechnen???
Bei der Fahrt zur Hauptwohnung würde ich dann auch über 8 Stunden kommen.
Für diese Zeit mache ich Verpflegungsmehraufwendungen über die Lohnsteuerjahresabrechnung geltend.
Meine Frage: Am Freitag fahre ich von meiner Nebenwohnung zur Arbeitsstelle, arbeite nur 6 Stunden und fahre danach zu meinem Hauptwohnsitz. Kann ich zeitlich die fahrt zum Hauptwohnsitz oder nur zur Nebenwohnung anrechnen???
Bei der Fahrt zur Hauptwohnung würde ich dann auch über 8 Stunden kommen.
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