Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verpflegungsmehraufwand Anrechnung der Wegezeiten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verpflegungsmehraufwand Anrechnung der Wegezeiten

    Über die Woche nutze ich eine Zweitwohnung. Meine Arbeitszeit inkl. der Wegezeit von dieser Zweitwohnung und zurück ist von Montag bis Donnerstag länger als 8 Stunden täglich.
    Für diese Zeit mache ich Verpflegungsmehraufwendungen über die Lohnsteuerjahresabrechnung geltend.
    Meine Frage: Am Freitag fahre ich von meiner Nebenwohnung zur Arbeitsstelle, arbeite nur 6 Stunden und fahre danach zu meinem Hauptwohnsitz. Kann ich zeitlich die fahrt zum Hauptwohnsitz oder nur zur Nebenwohnung anrechnen???
    Bei der Fahrt zur Hauptwohnung würde ich dann auch über 8 Stunden kommen.

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Deshalb nur ganz kurz: Bei doppelter Haushaltsführung ist die Geltendmachung von Verpflegungsmehraufwand auf 3 Monate begrenzt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X