Ist auf einer der Lohnsteuerbescheinigungen der Großbuchstabe "S" bescheinigt ?
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Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenIst auf einer der Lohnsteuerbescheinigungen der Großbuchstabe "S" bescheinigt ?
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Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenDie Nachzahlung beim Soli ist eher ungewöhnlich.
Beim ersten Arbeitsverhältnis war der Soli sehr niedrig, da es beim Soli, bezogen auf 2020, eine Nullzone gibt, auf eine Lohnsteuer von bis zu 972€ im Jahr oder 81€ im Monat fiel gar kein Soli an, darüber maximal 20% von der Differenz von LSt zu dieser Freigrenz. Die 748€ LSt auf gut 9 Monate kratzen an der Freigrenze, so dass je nach Verteilung der einzelnen Monatseinkommen jeweils gar kein oder nur geringer Soli anfiel.
Der höhere Lohn in den letzten Monaten kompensiert diesen Vorteil der Freigrenze weg.
Da ein zu niedrig einbehaltener Soli nicht zu einer Pflichtveranlagung führt, sehe ich keinen Grund, diese Erklärung so abzugeben.
Mit meiner Voraussage einer dreistelligen lag ich falsch, da mir irgendwann nicht mehr erinnerlich war, dass es um 2020 ging. Auch wenn mich immer noch wundert, dass der doch deutliche Unterschied zwischen den durchschnittlichen Monatseinkommen vor und ab Mitte Oktober sich so wenig niederschlägt.Zuletzt geändert von multi; 20.02.2023, 11:52.
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Zitat von multi Beitrag anzeigen
Das dürfte des Rätsels Lösung sein, wenn auch nicht wegen Kindrn. Die festgesetzte ESt ist niedriger als die entrichtete LSt, aber die Nachzahlung beim Soli führt im Ergebnis zu einer Nachzahlung.
Beim ersten Arbeitsverhältnis war der Soli sehr niedrig, da es beim Soli, bezogen auf 2020, eine Nullzone gibt, auf eine Lohnsteuer von bis zu 972€ im Jahr oder 81€ im Monat fiel gar kein Soli an, darüber maximal 20% von der Differenz von LSt zu dieser Freigrenz. Die 748€ LSt auf gut 9 Monate kratzen an der Freigrenze, so dass je nach Verteilung der einzelnen Monatseinkommen jeweils gar kein oder nur geringer Soli anfiel.
Der höhere Lohn in den letzten Monaten kompensiert diesen Vorteil der Freigrenze weg.
Da ein zu niedrig einbehaltener Soli nicht zu einer Pflichtveranlagung führt, sehe ich keinen Grund, diese Erklärung so abzugeben.
Dann ist das Rätsel gelöst und ich werde wohl keine Erklärung abgeben, wenn es keine Pflicht ist :-(
Und danke auch an alle, die mir geantwortet haben!Zuletzt geändert von viamina; 20.02.2023, 19:29.
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