Hallo,
ich habe verganges Jahr für 2018 einen Verlustvortrag angebenen, allerdings schon die Jahre 2019-2022 Stuererklärungen abgeben. Kann der Verlustvortrag noch rückwirkend angerecht werden oder für 2022? Auf dem gekommen Bescheid steht nun der Verlsutvortrag als Verslustabzug bei 2019, obwohl da schon eine Stuererklärung gmeacht wurde und mein verbleibener Verlustvortrag is ist nun null, sprich ich habe es umsonst für 2018 gemacht. Gilt rückwirkuned für 7 Jahre also nur, wenn man noch nie vorher eine Stuererklöärugn gemacht hat?
Vielen Dank im Vorraus.
ich habe verganges Jahr für 2018 einen Verlustvortrag angebenen, allerdings schon die Jahre 2019-2022 Stuererklärungen abgeben. Kann der Verlustvortrag noch rückwirkend angerecht werden oder für 2022? Auf dem gekommen Bescheid steht nun der Verlsutvortrag als Verslustabzug bei 2019, obwohl da schon eine Stuererklärung gmeacht wurde und mein verbleibener Verlustvortrag is ist nun null, sprich ich habe es umsonst für 2018 gemacht. Gilt rückwirkuned für 7 Jahre also nur, wenn man noch nie vorher eine Stuererklöärugn gemacht hat?
Vielen Dank im Vorraus.
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