Hallo, der Entlastungsbetrag Alleinerziehende ist nicht berücksichtigt worden - in Jahr 2 nach Todesfall Vater - hat das mit Witwenstatus zu tun? Oder wie kann ich den Grund herausfinden? Oder sollte ich einen Einspruch formulieren (und wie)? Vielen Dank!
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Entlastungsbetrag Alleinerziehende nicht berücksichtig
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Es ist der Bescheid für 2021 (verwitwet seit 2020), Software Elster Direkteingabe, Erläuterungen: " Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende konnte ich aufgrund Ihrer Angaben für das am xy 2004 geborene Kind nicht berücksichtigen." Warum nicht, das steht nicht im Bescheid. Ich hatte dies aber beantragt und eingegeben. Wie komme ich da weiter?Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenWelche Software? Welches Jahr? Wurde der Betrag in der Elster-Berechnung berücksichtigt? Was steht in den Erläuterungen zum Bescheid?
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Da stellt sich die Frage: wie sind denn Deine Angaben auf Seite 8 der Anlage Kind?Zitat von Sibi Beitrag anzeigenaufgrund Ihrer Angaben
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Die Anwendung des Splittingtarifs bei Verwitweten im Jahr nach dem Tod des anderen Eheteils steht der Definition als alleinerziehend ausdrücklich nicht entgegen. Das kann also nicht der Grund sein.Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigenErst im Jahr darauf, hier 2022, ist es eine Einzelveranlagung und der Entlastungsbetrag wird berücksichtigt.
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Und ob die Steuer-ID des Kindes angegeben wurde (wobei ich nicht geprüft habe, ob das Formular überhaupt zulässt, dass die für den Entlastungsbetrag zwingend erforderliche ID fehlt).Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDa stellt sich die Frage: wie sind denn Deine Angaben auf Seite 8 der Anlage Kind?
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M.E. hätte sogar anteilig im Todesjahr der Entlastungsbetrag berücksichtigt werden können.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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