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Entlastungsbetrag Alleinerziehende nicht berücksichtig

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    Entlastungsbetrag Alleinerziehende nicht berücksichtig

    Hallo, der Entlastungsbetrag Alleinerziehende ist nicht berücksichtigt worden - in Jahr 2 nach Todesfall Vater - hat das mit Witwenstatus zu tun? Oder wie kann ich den Grund herausfinden? Oder sollte ich einen Einspruch formulieren (und wie)? Vielen Dank!

    #2
    Welche Software? Welches Jahr? Wurde der Betrag in der Elster-Berechnung berücksichtigt? Was steht in den Erläuterungen zum Bescheid?

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Welche Software? Welches Jahr? Wurde der Betrag in der Elster-Berechnung berücksichtigt? Was steht in den Erläuterungen zum Bescheid?
      Es ist der Bescheid für 2021 (verwitwet seit 2020), Software Elster Direkteingabe, Erläuterungen: " Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende konnte ich aufgrund Ihrer Angaben für das am xy 2004 geborene Kind nicht berücksichtigen." Warum nicht, das steht nicht im Bescheid. Ich hatte dies aber beantragt und eingegeben. Wie komme ich da weiter?

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        #4
        Zitat von Sibi Beitrag anzeigen
        aufgrund Ihrer Angaben
        Da stellt sich die Frage: wie sind denn Deine Angaben auf Seite 8 der Anlage Kind?

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          #5
          Wenn ich das richtig erinnere wird im Jahr nach dem Todesdatum letztmalig der Splitting-Tarif angewandt. Das führt zu einer deutlichen Steuerersparnis. Erst im Jahr darauf, hier 2022, ist es eine Einzelveranlagung und der Entlastungsbetrag wird berücksichtigt.

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            #6
            Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
            Erst im Jahr darauf, hier 2022, ist es eine Einzelveranlagung und der Entlastungsbetrag wird berücksichtigt.
            Die Anwendung des Splittingtarifs bei Verwitweten im Jahr nach dem Tod des anderen Eheteils steht der Definition als alleinerziehend ausdrücklich nicht entgegen. Das kann also nicht der Grund sein.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Da stellt sich die Frage: wie sind denn Deine Angaben auf Seite 8 der Anlage Kind?
              Und ob die Steuer-ID des Kindes angegeben wurde (wobei ich nicht geprüft habe, ob das Formular überhaupt zulässt, dass die für den Entlastungsbetrag zwingend erforderliche ID fehlt).

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                #8
                M.E. hätte sogar anteilig im Todesjahr der Entlastungsbetrag berücksichtigt werden können.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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