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Parkscheine steuerlich absetzen + Entfernungspauschale geltend machen privates Auto

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    Parkscheine steuerlich absetzen + Entfernungspauschale geltend machen privates Auto

    Guten Tag aus Berlin,

    ich hab jetzt schon länger gesucht aber leider noch keine passende Antwort auf meine Frage gefunden, ob ich neben der Entfernungspauschale auch zusätlich noch die Kosten für Parkscheine geltend machen kann (EÜR Zeile50 oder Zeile69)? Deswegen hier also mein erster Beitrag im ELSTER Forum.
    Ich bin freiberuflicher Kleinunternehmer und hatte letztes Jahr einige Aufträge in München. Mit meinem privaten Auto bin ich von Berlin nach München gefahren und von meiner Münchner Unterkunft mehrerer Wochen zu meiner Arbeitsstätte ebenfalls mit dem Auto gefahren. Diese Fahrten werde ich mit der Entfernungspauschale (EÜR Zeile86) abrechnen. Also die einfachen täflich gefahrenen Strecken mit 30cent/km bis 20km und ab dem 21km dann mit 38cent/km. Dabei komme ich für letztes Jahr auf eine Entfernungspauschale von etwa 3.000€. Da ich leider vor meiner Arbeitsstätte in München auch täglich immer einen Parkschein lösen musste, stapeln sich bei mir ganz schön viele Parkscheine die ich gerne absetzten möchte. Meine Frage bezieht sich jetzt darauf, ob ich neben der Entfernungspauschale auch noch die kosten für die Parkscheine geltend gemacht werden können? Also ob Parkscheine möglicherweise unter Verpflegungsmehraufwendungen (EÜR Zeile69) oder als Reisenebenkosten (EÜR Zeile50) abgerechnet werden können?

    Vielleicht kann mir hier Eins etwas dazu sagen.
    Vielen Dank
    Tobias






    #2
    Also Entfernungspauschale ist jetzt ein Begriff aus der Welt der Arbeitnehmer. Daneben gibt es grds.keine Parkgebühren. Wenn du eine EÜR machst, sind das grundsätzlich Betriebsausgaben und Dienstreisen mit den tatsächlichen Kosten oder 0,30 pro gefahrenen km.

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      #3
      Wenn du eine EÜR machst, sind das grundsätzlich Betriebsausgaben und Dienstreisen mit den tatsächlichen Kosten oder 0,30 pro gefahrenen km.
      Wobei es für die Fahrten Wohnung - 1. Betriebsstätte aber auch nur die Entfernungspauschale gibt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Also Entfernungspauschale ist jetzt ein Begriff aus der Welt der Arbeitnehmer. Daneben gibt es grds.keine Parkgebühren. Wenn du eine EÜR machst, sind das grundsätzlich Betriebsausgaben und Dienstreisen mit den tatsächlichen Kosten oder 0,30 pro gefahrenen km.
        Hallo danke für deine Antwort! Kannst Du bisschen ausführen wie ich dann in meinem Fall meine gefahrenen Kilometer mit privatem Auto abrechnen kann und welche Begrifflichkeiten dafür korrekt sind oder welche Zeilen in der EÜR?
        Ich habe mich an dieser "Quelle" orientiert: https://kontist.com/hub/fahrtkosten-absetzen/
        Ich habe meine Arbeit in München jetzt nicht als Dienstreise defeniert sondern als normale freiberufliche Tätigkeit da sich eigentlich die meißten Aufträge von mir nicht an meinem Wohnort befinden und ich ja nicht ausschließlich auf Dienstreise sein kann. Oder sehe Ich das falsch?

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wobei es für die Fahrten Wohnung - 1. Betriebsstätte aber auch nur die Entfernungspauschale gibt.
          Ich sehe es auch so, dass die Fahrten von Berlin nach München als Fahrten von der Wohnung zur 1. Betriebsstätte gelten aber auch die die Fahren innerhalb von München als Fahrten von der "Wohnung"/Unterkunft zur 1. Betriebsstätte gelten.
          Momentan würde ich eben so verfahren, dass ich diese Fahrten mit der Entfernungspauschale abrechne und eben nicht mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern der Kilometerpauschale.

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            #6
            https://www.existenzgruender.de/Shar...beruecksi.html
            Ich hab hier jetzt noch diesen Beitrag gefunden in dem steht, dass Parkgebühren zu Reisekosten gehören und nichts mit den unterschiedlichen Entfernungs-/Kilometerpauschalen zu tun haben und damit also gesondert geltend gemacht werden können.
            Kann mir hier vielleicht noch jemand was dazu sagen oder Erfahrungen teilen?

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              #7
              Wenn es Reisekosten sind, sind Parkgebühren Nebenkosten. Wenn Parkgebühren die 1. Betriebsstätte betreffen würden, fallen sie

              der Entfernungspauschale zum Opfer. Nach meiner unverbindlichen Einschätzung fallen deine Fahrten zu den Kunden unter Auswärtstätigkeit.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn es Reisekosten sind, sind Parkgebühren Nebenkosten. Wenn Parkgebühren die 1. Betriebsstätte betreffen würden, fallen sie

                der Entfernungspauschale zum Opfer. Nach meiner unverbindlichen Einschätzung fallen deine Fahrten zu den Kunden unter Auswärtstätigkeit.
                Ok, verstehe. So gesehen gibt es ja keine 1. Betriebsstätte da ich als freiberuflicher Restaurator eigentlich immer unterschiedliche Tätigkeitsorte habe und gerade noch keine eigene Werkstatt. Die Frage wäre dann, ob diese Auswärtstätigkeiten mit der Entfernungspauschale abgerechnet werden können und ich auf die Parkscheinkosten verszichte gesondert abzurechnen oder ob es andere Möglichkeiten gibt wie ich meine Fahrten und die Parkgebühren abrechenen kann. Dann würde ich beide Varianten mal gegenrechnen und mich für eine Methode entscheiden. Fahrtenbuch und 1% Regel sind aber defentiv für mich als Methode raus, damit möchte zu diesem Zeitpunkt noch nichts zu tun haben. Also was gibt es noch, kann ich mit der Kilometerpauschale Parkscheine geltend machen?

                Danke für eure Hilfe!
                Tobias

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                  #9
                  Leider finde ich für meinen Fall als selbständiger, freiberuflicher Restaurator der außer seine Wohnung (nicht Werktsatt) in Berlin keine feste 1. Betriebsstätte hat nichts geeignetes. Für Angestelle in einem Betrieb ist die Definition von Dienstreise schon recht deutlich. Aber in meinem Fall leider nicht.
                  Auswärtstätigkeiten: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/te...inzelerfassung


                  Kommentar


                    #10
                    nein, siehe Antwort 2. Ich hatte vermutet, du betreibst deine Tätigkeit von der Wohnung aus und alle Fahrten wären Dienstreisen. Wo schreibst du dennn deine Rechnungen?

                    Kommentar


                      #11
                      Ich empfehle eine steuerliche Beratung.
                      Alleine auf Grund dieses Sachverhalts sind die Kosten dafür bezahlt.

                      Die Homepage, die Du zitierst, ist nach meiner laienhaften Meinung schon sehr interessant, um es mal vorsichtig auszudrücken.

                      Wie Kloebi geschrieben hat, Entfernungspauschale bei einem Selbstständigen, der zu einem Auftrag fährt, .... ?? gibt es nicht, was für Dich von Vorteil ist
                      Es sind wie er richtigerweise schreibt Dienstreisen.

                      Nochmals die eindringliche Bitte an Dich
                      Lasse Dich steuerlich beraten.

                      Auch diese Seite, die Du zitierst
                      https://www.lohnsteuer-kompakt.de/te...inzelerfassung
                      wendet sich ausdrücklich an Arbeitnehmer
                      Oben im Reiter steht Steuererklärung | Arbeitnehmer
                      Zuletzt geändert von XaverWdg; 08.03.2023, 00:08.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                        nein, siehe Antwort 2. Ich hatte vermutet, du betreibst deine Tätigkeit von der Wohnung aus und alle Fahrten wären Dienstreisen. Wo schreibst du dennn deine Rechnungen?
                        Antwort 2:
                        Also Entfernungspauschale ist jetzt ein Begriff aus der Welt der Arbeitnehmer. Daneben gibt es grds.keine Parkgebühren. Wenn du eine EÜR machst, sind das grundsätzlich Betriebsausgaben und Dienstreisen mit den tatsächlichen Kosten oder 0,30 pro gefahrenen km.
                        Hi Kloebi,

                        kannst Du vielleicht die Zitierfunktion nutzen damit ich ich dein "nein" auch zuordenen kann um zu verstehen welche Aussage Du verneinen möchtest. Das geht leider nicht aus deiner Anwort hervor. Zudem kann ich zu deiner Aussage aus Antwort 2, dass die Entfernungspauschale ein Begriff aus der Welt der Arbeitnehmer ist auch wenig Grundlagen finden. Deine Aussage interpretiere ich also so, dass die Entfernungspauschalen nur für Arbeitnehmer ist und alle Menschen die selbständig sind die Kilometerpauschale anwenden müssen. Also hier nochmal meine Bitte deine Aussagen und Antworten auszuformulieren und vielleicht geeignete Quellen bereit zu stellen damit sich hier alle mit dem Thema je nach Lust und Laune beschäftigen können.

                        Kloebi, 13:10, #10
                        Ich hatte vermutet, du betreibst deine Tätigkeit von der Wohnung aus und alle Fahrten wären Dienstreisen.
                        In meinem Anfangspost habe ich ja geschrieben, dass ich in Berlin wohne und in München arbeite. Meine Tätigkeiten führe ich nicht von Zuhause aus. Als freiberuflicher Restaurator arbeite ich in verschiedenen Museen an Objekten oder in Restaurierungswerkstätten, ich betreibe aber keine Restaurierungswerkstatt sondern arbeite im Auftrag als Subunternehmer. Tätigkeiten die ich von Zuhause erledige sind: Steuererkärung, Aufträge generieren, Arbeitsmittel einkaufen.

                        Kloebi, 13:10, #10
                        Wo schreibst du dennn deine Rechnungen?
                        Ich schreibe meine Rechnungen zunächst auf meinem Laptop, der Laptop befindet sich da wo ich gerade bin. Heißt ich schreibe Rechnungen wenn ich Abends nach der Arbeit in München in meine Unterkunft komme, wenn ich mal mit dem ICE fahre oder aber auch wenn ich ab und an in meiner Meldeadresse in Berlin am Schreibtisch sitze. Auf was Zielt deine Frage ab? Ist es relevant wo ich meine Rechnungen schreibe und ob ich auch wie jetzt hier aus meiner Wohnung in Berlin hier ins Forum schreibe? Meinst Du mein Wohnort ist gleichzeit auch meine 1. Arbeitsstätte und damit sind alle Fahrten zu Kunden Dienstreisen die ich ausschließlich mit der Kilometerpauschale abrechnen kann?



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                          #13
                          Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
                          Ich empfehle eine steuerliche Beratung.
                          Alleine auf Grund dieses Sachverhalts sind die Kosten dafür bezahlt.

                          Die Homepage, die Du zitierst, ist nach meiner laienhaften Meinung schon sehr interessant, um es mal vorsichtig auszudrücken.

                          Wie Kloebi geschrieben hat, Entfernungspauschale bei einem Selbstständigen, der zu einem Auftrag fährt, .... ?? gibt es nicht, was für Dich von Vorteil ist
                          Es sind wie er richtigerweise schreibt Dienstreisen.

                          Nochmals die eindringliche Bitte an Dich
                          Lasse Dich steuerlich beraten.

                          Auch diese Seite, die Du zitierst
                          https://www.lohnsteuer-kompakt.de/te...inzelerfassung
                          wendet sich ausdrücklich an Arbeitnehmer
                          Oben im Reiter steht Steuererklärung | Arbeitnehmer
                          Hallo XaverWdg,

                          danke für deine Einschätzung! Ja der ganze Thread wird leider gerade etwas unübersichtlich da wohl viele verschieden Faktoren mit einfließen. Mir ist auch klar, dass es zu meinen Fragen sicher keine ja/nein Antworten gibt, trotzdem habe ich hier im Forum schon erwartet, dass Aussagen wie:
                          Entfernungspauschale bei einem Selbstständigen, der zu einem Auftrag fährt, .... ?? gibt es nicht,
                          kurz erläutert und vielleicht auch belegt werden damit nicht nur ich, sondern alle die in diesem Forum unterwegs sind sich selbständig mit der Thematik beschäftigen können.
                          Ich bin natürlich mit meiner Steuerbehörde in Kontakt, möchte aber aus eigenem Interesse verstehen wie verschieden Sachverhalte steuerlich zu betrachten sind. Dafür sind Foren immer gute erste Anlaufstellen für mich.
                          Ich werde mich jetzt erst mal weiter ins Thema Entfernungspauschale einlesen, zudem scheint ein wichtiger Parameter zu sein wie sich die erste Tätigkeitsstätte bei einer freiberuflichen, Selbständigen Person definiert.

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                            #14
                            Zitat von Tobias1985 Beitrag anzeigen
                            verstehen welche Aussage Du verneinen möchtest
                            Es geht hier sicher um Deinen Beitrag Private Messages

                            Lies den Thread nochmal von oben durch. Es ist mühsam, sich Deine ausführlichen Texte durchzulesen, um festzustellen, dass Du vom Prinzip nichts verstanden hast.

                            Kommentar


                              #15
                              Die steuerrechtlich entscheidende Frage ist doch, ob du überhaupt eine erste Betriebsstätte hast.

                              Das werden wir hier im Forum nicht rechtssicher klären können.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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