Guten Tag aus Berlin,
ich hab jetzt schon länger gesucht aber leider noch keine passende Antwort auf meine Frage gefunden, ob ich neben der Entfernungspauschale auch zusätlich noch die Kosten für Parkscheine geltend machen kann (EÜR Zeile50 oder Zeile69)? Deswegen hier also mein erster Beitrag im ELSTER Forum.
Ich bin freiberuflicher Kleinunternehmer und hatte letztes Jahr einige Aufträge in München. Mit meinem privaten Auto bin ich von Berlin nach München gefahren und von meiner Münchner Unterkunft mehrerer Wochen zu meiner Arbeitsstätte ebenfalls mit dem Auto gefahren. Diese Fahrten werde ich mit der Entfernungspauschale (EÜR Zeile86) abrechnen. Also die einfachen täflich gefahrenen Strecken mit 30cent/km bis 20km und ab dem 21km dann mit 38cent/km. Dabei komme ich für letztes Jahr auf eine Entfernungspauschale von etwa 3.000€. Da ich leider vor meiner Arbeitsstätte in München auch täglich immer einen Parkschein lösen musste, stapeln sich bei mir ganz schön viele Parkscheine die ich gerne absetzten möchte. Meine Frage bezieht sich jetzt darauf, ob ich neben der Entfernungspauschale auch noch die kosten für die Parkscheine geltend gemacht werden können? Also ob Parkscheine möglicherweise unter Verpflegungsmehraufwendungen (EÜR Zeile69) oder als Reisenebenkosten (EÜR Zeile50) abgerechnet werden können?
Vielleicht kann mir hier Eins etwas dazu sagen.
Vielen Dank
Tobias
ich hab jetzt schon länger gesucht aber leider noch keine passende Antwort auf meine Frage gefunden, ob ich neben der Entfernungspauschale auch zusätlich noch die Kosten für Parkscheine geltend machen kann (EÜR Zeile50 oder Zeile69)? Deswegen hier also mein erster Beitrag im ELSTER Forum.
Ich bin freiberuflicher Kleinunternehmer und hatte letztes Jahr einige Aufträge in München. Mit meinem privaten Auto bin ich von Berlin nach München gefahren und von meiner Münchner Unterkunft mehrerer Wochen zu meiner Arbeitsstätte ebenfalls mit dem Auto gefahren. Diese Fahrten werde ich mit der Entfernungspauschale (EÜR Zeile86) abrechnen. Also die einfachen täflich gefahrenen Strecken mit 30cent/km bis 20km und ab dem 21km dann mit 38cent/km. Dabei komme ich für letztes Jahr auf eine Entfernungspauschale von etwa 3.000€. Da ich leider vor meiner Arbeitsstätte in München auch täglich immer einen Parkschein lösen musste, stapeln sich bei mir ganz schön viele Parkscheine die ich gerne absetzten möchte. Meine Frage bezieht sich jetzt darauf, ob ich neben der Entfernungspauschale auch noch die kosten für die Parkscheine geltend gemacht werden können? Also ob Parkscheine möglicherweise unter Verpflegungsmehraufwendungen (EÜR Zeile69) oder als Reisenebenkosten (EÜR Zeile50) abgerechnet werden können?
Vielleicht kann mir hier Eins etwas dazu sagen.
Vielen Dank
Tobias
Kommentar