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Umsatzsteuerrückerstattung versteuern

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    Umsatzsteuerrückerstattung versteuern

    Hallo zusammen,

    ich habe ein wenig eine spezielle Frage...
    Seit einigen Jahren haben wir eine PV-Anlage auf dem Dach und wollten endlich zum 1.1.2022 in die Kleinunternehmerregelung rutschen - es war alles beantragt, genehmigt, alles gut - dann hat mein Mann relativ kurzfristig auch zum 1.1.2022 ein wenig Wald überschrieben bekommen und wir sind nun auch noch (nicht hauptverdienenderweise, sondern vornehmlich für den Eigenverbrauch) Forstwirte.

    Da die Bewirtschaftung nach einem Ersatz des vorhandenen uralten Traktors schrie, haben wir uns die Hilfe eines Steuerberaters gesucht, mit dem ausgeklüngelt, dass wir wieder rückwirkend zum 1.1.2022 in die normale Umsatzsteuerregelung wechseln sollten er unsere Umsatzsteuervoranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung übernimmt und dann die Investition gewagt und einen Traktor finanziert (45000€), mit der Erwartung, die 7200€ Umsatzsteuer wieder zurück zu bekommen.

    Irgendwie haben dann Finanzamt und unser Steuerberater nicht wirklich miteinander kommuniziert und beim Steuerberater gab es Personalwechsel, sprich alles blieb liegen und da wir selbst auch Laien sind, was das Steuerrecht angeht, haben wir uns zu spät selbst darum gekümmert (wir hatten ja einen Steuerberater dafür!) - jedenfalls haben wir die 7200€ Umsatzsteuerrückerstattung erst 2023 bekommen.

    Jetzt meine Frage:

    Wir müssen die 7200€ in diesem Jahr 2023 versteuern, oder nicht? - hätten wir sie letztes Jahr bekommen, wären sie in die EÜR 2022 eingeflossen und wären gegenüber dem Traktor nicht so stark ins Gewicht gefallen, oder habe ich das falsch verstanden?

    Wir haben kaum Ausgaben übers Jahr, was den Wald angeht, da stehen dann die 7200€ gegenüber vielleicht 200€ Motorsägenbenzin, das heißt auf uns wartet dann ein hoher zu versteuernder Gewinn in 2023 oder nicht?

    Unser SB versucht gerade uns zu beschwichtigen, dass das ja nicht so sehr ins Gewicht fallen würde, wenn wir die Rückerstattung dieses Jahr bekommen haben...

    Liege ich falsch?

    Danke für die Hilfe
    Eva

    #2
    Nein.

    Allerdings ist das auch kein Thema zur elektronischen Steuererklärung.

    Kommentar


      #3
      Wir müssen die 7200€ in diesem Jahr 2023 versteuern, oder nicht? - hätten wir sie letztes Jahr bekommen, wären sie in die EÜR 2022 eingeflossen und wären gegenüber dem Traktor nicht so stark ins Gewicht gefallen, oder habe ich das falsch verstanden?
      Die Frage betrifft Steuerrecht, deshalb nur ganz kurz: Der Traktor muss doch über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA).

      Der schlägt deshalb 2022 auch nur mit der AfA bei den Betriebsausgaben zu Buche. Die AfA dürfte 2023 eher höher sein als 2022, so dass der Steuerberater

      wohl recht hat, wenn er meint, dass die Verschiebung nicht so sehr ins Gewicht fällt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Für die elektronische Steuererklärung ist dies jedoch kein Thema.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 16.03.2023, 12:27. Grund: Als Spam eingestuft

        Kommentar


          #5
          das haben deine beiden Vorredner auch schon am 06.03.2023 festgestellt.

          Manchmal sagt man ja ->"doppelt hält besser"

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            das haben deine beiden Vorredner auch schon am 06.03.2023 festgestellt.
            Die haben allerdings auf einen Spam-Link in weißer Schrift (Color FFFFFF) verzichtet. Drecks-Spammer.

            Kommentar


              #7
              Zitat von evahuber Beitrag anzeigen
              wir sind nun auch noch (nicht hauptverdienenderweise, sondern vornehmlich für den Eigenverbrauch) Forstwirte.
              Eva
              Könnt ihr denn mit dem Waldstück überhaupt einen Totalgewinn erwirtschaften? Wenn nein, wird das vom FA als Liebhaberei eingestuft und der Verlust bei der Einkommensteuer nicht mehr berücksichtigt.

              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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