Hallo zusammen,
ich habe ein wenig eine spezielle Frage...
Seit einigen Jahren haben wir eine PV-Anlage auf dem Dach und wollten endlich zum 1.1.2022 in die Kleinunternehmerregelung rutschen - es war alles beantragt, genehmigt, alles gut - dann hat mein Mann relativ kurzfristig auch zum 1.1.2022 ein wenig Wald überschrieben bekommen und wir sind nun auch noch (nicht hauptverdienenderweise, sondern vornehmlich für den Eigenverbrauch) Forstwirte.
Da die Bewirtschaftung nach einem Ersatz des vorhandenen uralten Traktors schrie, haben wir uns die Hilfe eines Steuerberaters gesucht, mit dem ausgeklüngelt, dass wir wieder rückwirkend zum 1.1.2022 in die normale Umsatzsteuerregelung wechseln sollten er unsere Umsatzsteuervoranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung übernimmt und dann die Investition gewagt und einen Traktor finanziert (45000€), mit der Erwartung, die 7200€ Umsatzsteuer wieder zurück zu bekommen.
Irgendwie haben dann Finanzamt und unser Steuerberater nicht wirklich miteinander kommuniziert und beim Steuerberater gab es Personalwechsel, sprich alles blieb liegen und da wir selbst auch Laien sind, was das Steuerrecht angeht, haben wir uns zu spät selbst darum gekümmert (wir hatten ja einen Steuerberater dafür!) - jedenfalls haben wir die 7200€ Umsatzsteuerrückerstattung erst 2023 bekommen.
Jetzt meine Frage:
Wir müssen die 7200€ in diesem Jahr 2023 versteuern, oder nicht? - hätten wir sie letztes Jahr bekommen, wären sie in die EÜR 2022 eingeflossen und wären gegenüber dem Traktor nicht so stark ins Gewicht gefallen, oder habe ich das falsch verstanden?
Wir haben kaum Ausgaben übers Jahr, was den Wald angeht, da stehen dann die 7200€ gegenüber vielleicht 200€ Motorsägenbenzin, das heißt auf uns wartet dann ein hoher zu versteuernder Gewinn in 2023 oder nicht?
Unser SB versucht gerade uns zu beschwichtigen, dass das ja nicht so sehr ins Gewicht fallen würde, wenn wir die Rückerstattung dieses Jahr bekommen haben...
Liege ich falsch?
Danke für die Hilfe
Eva
ich habe ein wenig eine spezielle Frage...
Seit einigen Jahren haben wir eine PV-Anlage auf dem Dach und wollten endlich zum 1.1.2022 in die Kleinunternehmerregelung rutschen - es war alles beantragt, genehmigt, alles gut - dann hat mein Mann relativ kurzfristig auch zum 1.1.2022 ein wenig Wald überschrieben bekommen und wir sind nun auch noch (nicht hauptverdienenderweise, sondern vornehmlich für den Eigenverbrauch) Forstwirte.
Da die Bewirtschaftung nach einem Ersatz des vorhandenen uralten Traktors schrie, haben wir uns die Hilfe eines Steuerberaters gesucht, mit dem ausgeklüngelt, dass wir wieder rückwirkend zum 1.1.2022 in die normale Umsatzsteuerregelung wechseln sollten er unsere Umsatzsteuervoranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung übernimmt und dann die Investition gewagt und einen Traktor finanziert (45000€), mit der Erwartung, die 7200€ Umsatzsteuer wieder zurück zu bekommen.
Irgendwie haben dann Finanzamt und unser Steuerberater nicht wirklich miteinander kommuniziert und beim Steuerberater gab es Personalwechsel, sprich alles blieb liegen und da wir selbst auch Laien sind, was das Steuerrecht angeht, haben wir uns zu spät selbst darum gekümmert (wir hatten ja einen Steuerberater dafür!) - jedenfalls haben wir die 7200€ Umsatzsteuerrückerstattung erst 2023 bekommen.
Jetzt meine Frage:
Wir müssen die 7200€ in diesem Jahr 2023 versteuern, oder nicht? - hätten wir sie letztes Jahr bekommen, wären sie in die EÜR 2022 eingeflossen und wären gegenüber dem Traktor nicht so stark ins Gewicht gefallen, oder habe ich das falsch verstanden?
Wir haben kaum Ausgaben übers Jahr, was den Wald angeht, da stehen dann die 7200€ gegenüber vielleicht 200€ Motorsägenbenzin, das heißt auf uns wartet dann ein hoher zu versteuernder Gewinn in 2023 oder nicht?
Unser SB versucht gerade uns zu beschwichtigen, dass das ja nicht so sehr ins Gewicht fallen würde, wenn wir die Rückerstattung dieses Jahr bekommen haben...
Liege ich falsch?
Danke für die Hilfe
Eva
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