Übernahme in neue Erklärung: es erscheint nur eine Anlage V

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Thundersax
    Benutzer
    • 19.03.2021
    • 44

    #1

    Übernahme in neue Erklärung: es erscheint nur eine Anlage V

    Ich habe bei der Erklärungen für 22 den für 21 überrtrgene Formualr kopiert.und in neue übernommen. Ich hätte letztes mal 2 mal VV übertragen. Auf der kopierte Formular erscheint nur einmal eine Anlage V als Vermietung und Verpachtung und überhaupt keine VV?. Wie komme ich meinen zwei alte Anlage VV vion 21 dran? Was habe ich falsch gemacht?
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 11.03.2023, 14:13. Grund: Titel geändert (war 'Saxena Ram')
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Mit dem Titel Saxena Ram wirst du vermutlich keine brauchbare Antwort zu deinem Problem erhalten, das ist nicht aussagekräftig.

    Womit erstellst du die Erklärung ? Bei Mein ELSTER gibt es nur eine Anlage V, in der auch 2 oder mehr Objekte erfasst werden können.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15389

      #3
      Hab den Titel mal geändert.

      Kommentar

      • Thundersax
        Benutzer
        • 19.03.2021
        • 44

        #4
        Danke Fant. Ich mache jedes Jahr EstE per Elster. Ich habe meine eingereichte EstE von Vorjahr aufgerufen und habe auf die neu Formular die Daten übernommen. Diesmal erscheint die Anlage V nur 1 mal und unvollständig. Was habe ich falsch gemacht?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45977

          #5
          Diesmal erscheint die Anlage V nur 1 mal und unvollständig. Was habe ich falsch gemacht?
          Das wissen wir nicht ! Einmal ist kein Fehler. Wenn die Vorjahresdaten bei beiden Objekten unvollständig sind, wäre das ein Fehler.

          Man kann die Datenübernahme aus dem Vorjahr aber selbst nicht beeinflussen, kann also auch nichts falsch machen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Thundersax
            Benutzer
            • 19.03.2021
            • 44

            #6
            Danke Fanti. Wenn ich Vorjahr keine Daten gehabt hätte, hötte sich der Finanzamt sich gemeldet. Ich danke Dir. Ich mache der beide Anlage V einfach neu in diesem Jahr und lösche die Daten die ich teilweise übernommen habe und die nicht richtig sind..

            Kommentar

            • Thundersax
              Benutzer
              • 19.03.2021
              • 44

              #7
              Entschuldige. Nicht Danke Fanti sondern Danke Charlie24.

              Kommentar

              Lädt...