Hallo,
hoffe, mir kann das jemand erklären:
Ich arbeite neben meinem Studium als Werkstudent. Für die Beschäftigung fallen nur Abzüge für Steuern und Rentenversicherung an. Meine Beiträge zur "freiwilligen" Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung muss ich selbst bezahlen.
In der Lohnsteuerbescheinigung ist zu den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ein Eintrag in den Zeilen 22a und 23a vorgenommen worden. Zudem findet sich ein eingetragener Betrag in Zeile 28 ("Mindestvorsorgepauschale"?).
Das Finanzamt hat meine absetzbaren Kosten im Bereich Versicherungen auf den Betrag v. 1900 Euro gedeckelt, weil ich Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung oder meinen Krankheitskosten hätte.
Das verstehe ich nun gar nicht. Hängt das mit der Mindestvorsorgepauschale zusammen? Der Betrag erschließt sich mir nicht und konnte in der Steuererklärung auch nicht eingetragen werden.
Danke schonmal!
Viele Grüße,
hoffe, mir kann das jemand erklären:
Ich arbeite neben meinem Studium als Werkstudent. Für die Beschäftigung fallen nur Abzüge für Steuern und Rentenversicherung an. Meine Beiträge zur "freiwilligen" Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung muss ich selbst bezahlen.
In der Lohnsteuerbescheinigung ist zu den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ein Eintrag in den Zeilen 22a und 23a vorgenommen worden. Zudem findet sich ein eingetragener Betrag in Zeile 28 ("Mindestvorsorgepauschale"?).
Das Finanzamt hat meine absetzbaren Kosten im Bereich Versicherungen auf den Betrag v. 1900 Euro gedeckelt, weil ich Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung oder meinen Krankheitskosten hätte.
Das verstehe ich nun gar nicht. Hängt das mit der Mindestvorsorgepauschale zusammen? Der Betrag erschließt sich mir nicht und konnte in der Steuererklärung auch nicht eingetragen werden.
Danke schonmal!
Viele Grüße,
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