Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Höhe der absetzbaren Versicherungsbeiträge als Werkstudent

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Höhe der absetzbaren Versicherungsbeiträge als Werkstudent

    Hallo,

    hoffe, mir kann das jemand erklären:

    Ich arbeite neben meinem Studium als Werkstudent. Für die Beschäftigung fallen nur Abzüge für Steuern und Rentenversicherung an. Meine Beiträge zur "freiwilligen" Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung muss ich selbst bezahlen.

    In der Lohnsteuerbescheinigung ist zu den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ein Eintrag in den Zeilen 22a und 23a vorgenommen worden. Zudem findet sich ein eingetragener Betrag in Zeile 28 ("Mindestvorsorgepauschale"?).

    Das Finanzamt hat meine absetzbaren Kosten im Bereich Versicherungen auf den Betrag v. 1900 Euro gedeckelt, weil ich Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung oder meinen Krankheitskosten hätte.

    Das verstehe ich nun gar nicht. Hängt das mit der Mindestvorsorgepauschale zusammen? Der Betrag erschließt sich mir nicht und konnte in der Steuererklärung auch nicht eingetragen werden.

    Danke schonmal!

    Viele Grüße,

    #2
    Zitat von ratloseElster Beitrag anzeigen
    Das Finanzamt hat meine absetzbaren Kosten im Bereich Versicherungen auf den Betrag v. 1900 Euro gedeckelt, weil ich Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung oder meinen Krankheitskosten hätte.

    Das verstehe ich nun gar nicht. Hängt das mit der Mindestvorsorgepauschale zusammen?
    • Klingt erstmal falsch.
    • Nein
    Wirkt sich das überhaupt aus, d.h. wird überhaupt eine Steuer größer Null festgesetzt?

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antwort.

      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      • Klingt erstmal falsch.
      • Nein
      Wirkt sich das überhaupt aus, d.h. wird überhaupt eine Steuer größer Null festgesetzt?
      Nein, Auswirkungen hat das keine. Mein Einkommen ist nach Verrechnung des Verlustvortrags der letzten Jahre, Behindertenpauschbetrag etc. ganz weit im Minus...

      Ich möchte nur nachvollziehen können, wie Bescheide zustande kommen - nicht nur, was Steuer angeht.

      Kommentar


        #4
        Fürs nächste Jahr: Die Deckelung auf 1.900 € dürfte in der Tat falsch sein wenn es keine steuerfreien Zuschüsse der KV/PV gab. Dann muss in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand allerdings auch ausdrücklich ein "nein" ausgewählt werden.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
          Fürs nächste Jahr: Die Deckelung auf 1.900 € dürfte in der Tat falsch sein wenn es keine steuerfreien Zuschüsse der KV/PV gab. Dann muss in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand allerdings auch ausdrücklich ein "nein" ausgewählt werden.
          Danke für den Hinweis. Habe gleich nachgeschaut, ob ich das übersehen hatte. Aber nein, in Zeile 51 habe ich "nein" angegeben...

          Kommentar


            #6
            Aber nein, in Zeile 51 habe ich "nein" angegeben...
            Also hat das Finanzamt einen Fehler gemacht. Auch wenn der steuerlich ohne Auswirkungen bleibt, ist es nicht verboten, das Finanzamt

            auf solche Fehler hinzuweisen, damit sie sich nicht wiederholen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Auch wenn der steuerlich ohne Auswirkungen bleibt, ist es nicht verboten, das Finanzamt

              auf solche Fehler hinzuweisen, damit sie sich nicht wiederholen.
              Da hast Du recht. Habe eine Nachricht hingeschickt.

              Kommentar


                #8
                Das geht doch sicher trotzdem in die Hose, wenn Du das jetzt für das nächste Jahr mitteilst. in der relevanten Steuererklärung unter "sonstige Mitteilungen" reicht doch. Und wer weiß, vielleicht fällt ja in 2023 doch noch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an -das Jahr ist noch lang- und das Thema ist nicht mehr relevant. Im Moment ist das daher eher eine ABM-Maßnahme für alle Seiten.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

                Lädt...
                X