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Familiengründung einer eingetragener Partnerschaft bestmöglich geltend machen

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    Familiengründung einer eingetragener Partnerschaft bestmöglich geltend machen

    Hallo Zusammen,

    meine Freundin und ich würden gerne unsere Familiengründung bestmöglich steuerlich geltend machen und ich habe hier auch schon recherchiert und bin nun verwirrter als vorher.

    Nachtrag: Eine eingetragene Partnerschaft zwischen Mann und Frau fällt weg weil das scheinbar nicht möglich ist. Schräg. Maxcht das untenstehende dann überhaupt noch Sinn? Wie könnten wir dann bestmöglich davonkommen?
    • Steuerklassen ändern - wäre dann im Hinblick auf die Steuererklärung ja wichtig: Hier bzw beim Steuerrechner waren wir uns nicht ganz klar, welche Konstellation für uns am besten passt. Sagen wir meine Freundin verdient 75.000 im Jahr brutto und ich 45.000 - aus meiner Sicht ist das ein erheblicher Unterschied, doch bei der Berechnung bzw Ergebnis, schien der Vorteil nicht so groß zu sein. Kann das sein oder habe ich da was falsch verstanden?
    • Was könnt ihr noch aus Eurer, tatsächlich praktischer Erfahrung empfehlen, das wir berücksichtigen sollten? Oft ist man ja erst im Nachhinein schlauer (bitte keine Tipps wie bringt keine Kinder in die Welt - Danke
    Zuletzt geändert von papo; 01.04.2023, 20:48.

    #2
    Ihr könnt doch heiraten. Schwule und Lesben konnten das lange nicht. Dafür wurde ja die eingetragene Partnerschaft geschaffen.

    Ob jetzt noch solche Partnerschaften geschlossen werden können weiß ich gar nicht. Schwule und Lesben können ja inzwischen selbst heiraten.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ihr könnt doch heiraten. Schwule und Lesben konnten das lange nicht. Dafür wurde ja die eingetragene Partnerschaft geschaffen.

      Ob jetzt noch solche Partnerschaften geschlossen werden können weiß ich gar nicht. Schwule und Lesben können ja inzwischen selbst heiraten.
      Hi, es ist tatsächlich so. Wir waren uns ziemlich sicher, dass das auch für Hetero-Paare gilt doch dem ist nicht so. Vielleicht irgendwann aber derzeit sind wir unverheiratet und schwanger Daher auch die Frage, wie man sich da am besten aufstellt. Entschuldige bitte, dass ich so laienhaft wenige Infos präsentiere aber wir wissen einfach nicht, was es zu wissen gibt.

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        #4
        Als Unverheiratete behaltet Ihr beide die Steuerklasse 1. Es sei denn derjenige, bei dem das Kind dann lebt, wäre alleinerziehend.

        Für das Kind könnt Ihr Kindergeld beantragen.

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          #5
          Daher auch die Frage, wie man sich da am besten aufstellt
          Steuerlich kann man sich da nicht besonders aufstellen. Sobald der Nachwuchs auf der Welt ist, beantragt die Mutter Kindergeld

          und beide Elternteile füllen künftig die Anlage Kind aus. Wenn ihr im gleichen Haushalt lebt, gibt es keine weiteren steuerlichen

          Auswirkungen. Die Lohnsteuerklassen bleiben so wie sie sind, in den ELStAM erhält jeder Elternteil einen Kinderfreibetrag von 0,5.

          Mit der elektronischen Steuererklärung hat das eigentlich nichts zu tun.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Steuerlich kann man sich da nicht besonders aufstellen. Sobald der Nachwuchs auf der Welt ist, beantragt die Mutter Kindergeld

            und beide Elternteile füllen künftig die Anlage Kind aus. Wenn ihr im gleichen Haushalt lebt, gibt es keine weiteren steuerlichen

            Auswirkungen. Die Lohnsteuerklassen bleiben so wie sie sind, in den ELStAM erhält jeder Elternteil einen Kinderfreibetrag von 0,5.

            Mit der elektronischen Steuererklärung hat das eigentlich nichts zu tun.
            Danke für die Info, hier ging es jedoch tatsächlich um die Steuererklärung und was man bei dieser Konstellation berücksichtigen sollte (unverheiratet, zusammenlebend mit Kind)

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              #7
              Zitat von papo Beitrag anzeigen
              hier ging es jedoch tatsächlich um die Steuererklärung und was man bei dieser Konstellation berücksichtigen sollte (unverheiratet, zusammenlebend mit Kind)
              Das hat Charlie ja beantwortet:

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              beide Elternteile füllen künftig die Anlage Kind aus
              Wie die Formulare für 2023 aussehen werden wissen wir allerdings noch nicht.

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