Hallo,
aus einem Abfindungprozess mit Vergleich entstanden Werbungskosten auf sog.
außerordentliche Einkünfte von 2700 Euro. Die wurden auch anerkannt.
Nicht aber die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro.
Im Freisetzungsjahr benötigte ich aber auch Arbeitskleidung und
Fahrten zur Arbeit für 6 Monate. Darf das einfach unberücksichtigt
bleiben? Danke für eure Hilfe.
aus einem Abfindungprozess mit Vergleich entstanden Werbungskosten auf sog.
außerordentliche Einkünfte von 2700 Euro. Die wurden auch anerkannt.
Nicht aber die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro.
Im Freisetzungsjahr benötigte ich aber auch Arbeitskleidung und
Fahrten zur Arbeit für 6 Monate. Darf das einfach unberücksichtigt
bleiben? Danke für eure Hilfe.
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