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Arbeitnehmerpauschbetrag zusätzlich zu Werbungskosten ?

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    Arbeitnehmerpauschbetrag zusätzlich zu Werbungskosten ?

    Hallo,

    aus einem Abfindungprozess mit Vergleich entstanden Werbungskosten auf sog.
    außerordentliche Einkünfte von 2700 Euro. Die wurden auch anerkannt.

    Nicht aber die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro.
    Im Freisetzungsjahr benötigte ich aber auch Arbeitskleidung und
    Fahrten zur Arbeit für 6 Monate. Darf das einfach unberücksichtigt
    bleiben? Danke für eure Hilfe.

    #2
    Den Arbeitnehmerpauschbetrag gibt es nur dann, wenn die insgesamt nachgewiesenen Werbungskosten darunter liegen.

    Zusätzlich gibt es den nicht ! Die Entfernungspauschale und Aufwendungen für Arbeitskleidung werden in tatsächlicher Höhe

    berücksichtigt, immer vorausgesetzt, du hast die auch erklärt.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wer hat das anerkannt?

      Deine Werbungskosten sind höher als die Pauschale, also gibt es die tatsächlichen Werbungskosten.

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        #4
        Sind die Werbungskosten für die außerordentlichen Einkünfte und die der regelmäßigen
        nicht zu trennen? Im Formular wird nach beiden gefragt. Aber anerkannt wurden nur die
        auf die Abfindung.

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          #5
          Im Formular wird nach beiden gefragt. Aber anerkannt wurden nur die auf die Abfindung.
          Das muss getrennt erklärt werden, das ist richtig. Sonst könnte der Betrag, der ermäßigt besteuert wird, nicht korrekt berechnet werden.

          Wenn die laufenden Werbungskosten trotz Erklärung nicht anerkannt wurden, dann ist der Bescheid m. E. fehlerhaft.

          Wie hoch war denn der laufende Arbeitslohn in den 6 Monaten ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            So etwa 22000 Euro. Aber es gab die Pauschale nicht.
            Ich glaube auch die Steuerberechnung unter Elster hat sie
            nicht berücksichtigt.

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              #7
              So etwa 22000 Euro. Aber es gab die Pauschale nicht.
              Den Arbeitnehmerpauschbetrag gibt es natürlich nicht, deine gesamten Werbungskosten lagen ja über 1.200,00 €. Siehe Beitrag '#2 !

              Aber die Entfernungspauschale müsste in der Steuerberechnung ebenso enthalten sein wie Kosten für Arbeitskleidung, natürlich auch im Bescheid.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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