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EPP bei Selbständigen

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    #16
    mein Elster hat keine Verknüpfung zum Erhebungsspeicher der Steuerverwaltung.

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      #17
      Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

      In den FAQ des BFM heißt es dazu:
      "Das Gesetz unterscheidet in § 113 Einkommensteuergesetz nicht danach, ob die
      Person positive oder negative Einkünfte erzielt. Fehlt es jedoch im Jahr 2022
      gänzlich an Einnahmen und an Ausgaben oder fehlt es an der
      Einkünfteerzielungsabsicht, liegt kein Anspruch auf die EPP vor."

      Das weiß aber offenbar das Vorausberechnungsprogramm von ELSTER nicht.
      Hoffentlich weiß es das Rechenprogramm des FA bzw. dessen Sachbearbeiter/in.

      Notfalls würde ich auf die Anwendung der Übungsleiterpauschale verzichten, soweit sie die Einnahmen bis auf "0" reduziert.

      Das geht auch noch im Einspruchsverfahren.
      Ich kann berichten, dass die Energiepauschale in meinem Fall korrekt vom Finanzamt berechnet und ausgezahlt wurde, obwohl der Gewinn 0 Euro war. Also scheint nur die Vorausberechnung dies nicht zu berücksichtigen.

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