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ich habe eine Frage bzgl. der EPP bei Selbständigen. Wie ja bekannt wurde diese ja bei der VZ im 3. Quartal abgezogen. Nun Frage ich mich jedoch, ob ich diese in der Steuererklärung nochmals als "Einnahme" wegen der Versteuerung, bzw wo ich diese angeben muss. Oder wird dies direkt von Amts wegen berücksichtigt?
Wäre euch über eine kurze Antwort dankbar, und wünsche allen schöne Ostertage
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