Ich habe Kapitalerträge, die bereits dem inländischen Steuerabzug unterlegt waren (dt. Depot) aber auch Kapitalerträge wo dies nicht der Fall war.
Reicht es in Anlage KAP nur die Kapitalerträge anzugeben, bei denen noch keine Steuer abgezogen wurde, sprich kann ich Zeile 7-14 leer lassen?
Reicht es in Anlage KAP nur die Kapitalerträge anzugeben, bei denen noch keine Steuer abgezogen wurde, sprich kann ich Zeile 7-14 leer lassen?
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