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Wie überprüfe ich, ob ich als Freiberufler registriert bin?

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    Wie überprüfe ich, ob ich als Freiberufler registriert bin?

    Hallo an alle,
    es gibt ein Problem im Zusammenhang mit meinem Status. Ich habe nämlich vor etwa einem halben Jahr einen Fragebogen an das Finanzamt zur Anmeldung einer Nebentätigkeit als Freiberufler geschickt. Mein Beruf ist übrigens Webdesign/Webentwicklung und SEO-Optimierung von Websites. Nach einer gewissen Zeit habe ich eine neue Steuernummer bekommen, aber nirgendwo steht, dass ich Freiberufler bin. In diesem Dokument sind meine neue Steuernummer und die mit meinem Betrieb verbundenen Tätigkeiten aufgeführt. Heute habe ich ein Problem mit der Verwaltung der Stadt, in der ich wohne, weil sie mich zwingen, ein Gewerbe anzumelden. Ich weiß nicht, wie ich ihnen beweisen soll, dass ich Freiberufler bin, weil ich diese Informationen wirklich nirgendwo gefunden habe, weder bei Elster noch im Internet. Hat jemand konkrete Tipps, an wen ich mich wenden soll, um meinen Status zu klären, bin ich als Freiberufler gemeldet oder muss ich noch ein Gewerbe anmelden?
    Danke im Voraus für die Tipps

    #2
    Hat jemand konkrete Tipps, an wen ich mich wenden soll, um meinen Status zu klären, bin ich als Freiberufler gemeldet oder muss ich noch ein Gewerbe anmelden?
    Die Frage betrifft Steuerrecht und die Antwort ist auch nicht so einfach. Webdesign ist sicher dann eine freiberufliche Tätigkeit, wenn man sich

    im künstlerischen Bereich bewegt. Weitere Informationen zur Abgrenzung sind hier zu finden: https://www.e-recht24.de/artikel/exi...treibende.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn wir logisch denken, hat mir das Finanzamt nach Absenden meines Fragebogens zur Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit über Elster eine neue Steuernummer als Anmeldebestätigung zugeschickt. Wenn mir das Finanzamt bereits eine neue Steuernummer und die Tätigkeiten, die ich ausübe, übermittelt hat, dann ist es für mich logisch, dass sie mich als Freiberufler einstufen. Ich glaube, sonst hätte er eine andere Benachrichtigung erhalten, oder ? Ich weiß nicht, wie ich das überprüfen soll? Wie weise ich nach, dass ich als Freelancer registriert bin?

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        #4
        Ich glaube nicht, dass aus dem Fragebogen für das Finanzamt klar ersichtlich ist, ob die Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ausgeübt wird.

        Die gehen zunächst von deinen Angaben aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Dem Finanzamt ist es vor allem erst einmal egal ob du Einkünfte nach § 18 oder § 15 EStG erzielst. Interressant wird die Sache erst wenn dein Gewinn über 24.000 € liegt, da du dann bei der Gewerbesteuer in die Steuerpflicht rutschst wenn es gewerbliche Einkünfte sind.

          Was steht denn auf der Mitteilung der Steuernummer, für welche Steuerarten diese gilt?
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            Ich würd sagen, das ist nichtmal Steuerrecht, sondern Gewerberecht.

            Das Finanzamt hat zwar jetzt erstmal eine Steuernummer zugeteilt. Erst mit der Steuererklärung wird es dann vielleicht feststellen, dass es sich um gewerbliche Einkünfte handelt. Aber, Wie Beamtenschweiß ja schon gesagt hat, das ist dem Finanzamt zuerst vielleicht gar nicht so wichtig.

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              #7
              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              Dem Finanzamt ist es vor allem erst einmal egal ob du Einkünfte nach § 18 oder § 15 EStG erzielst. Interressant wird die Sache erst wenn dein Gewinn über 24.000 € liegt, da du dann bei der Gewerbesteuer in die Steuerpflicht rutschst wenn es gewerbliche Einkünfte sind.

              Was steht denn auf der Mitteilung der Steuernummer, für welche Steuerarten diese gilt?
              In dem Dokument des Finanzamtes mit der Bezeichnung: "Ergänzende Informationen zur Steuernummer / Mitteilung der Voranmeldungszeiträume" steht, dass die meine neue Steuernummer gültig ist für meine Betrieb / meine Tätigkeit: Web Design, Web Entwicklung u.a.a.

              In Anbetracht dessen, dass ich mich als Kleinunternehmen (daher plane ich einen Gewinn von weniger als 22.000 €) angemeldet habe, weil ich dies neben meiner regulären Tätigkeit mache, steht in dem Dokument auch folgendes:

              "Als Kleinunternehmer i.S.d § 19 UStG sind Sie grundsätzlich nich verpflichtet Umsatzsteuer Voranmeldungen abzugeben"

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                #8
                Wenn ich im Fragebogen angebe, dass ich freiberuflich tätig bin, wird das Finanzamt bei der Zuteilung der Steuernummer sicher nicht schreiben,

                dass die Steuernummer auch für die Gewerbesteuer gültig ist. Meines Erachtens lassen sich aus der steuerlichen Anmeldung deshalb keine

                belastbaren Rückschlüsse ziehen. Entweder kommst du mit den Zuordnungskriterien der Finanzgerichtsbarkeit gegenüber der Gemeinde weiter

                oder du gibst klein bei. Bei nebenberuflicher Tätigkeit wird ja wohl keine Gewerbesteuer anfallen, eventuell aber ein Mitgliedsbeitrag für die IHK

                und natürlich die Gebühr für die Gewerbeanmeldung.

                Das sind aber alles keine Themen für dieses Forum !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von elvhu Beitrag anzeigen
                  Kleinunternehmen (daher plane ich einen Gewinn von weniger als 22.000 €)
                  Ausschlaggebend ist hier der Umsatz, nicht der Gewinn.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Ich würd sagen, das ist nichtmal Steuerrecht, sondern Gewerberecht.

                    Erst mit der Steuererklärung wird es dann vielleicht feststellen, dass es sich um gewerbliche Einkünfte handelt.
                    Darüber hinaus kann das Finanzamt jedes Jahr neu entscheiden, ob es von einer selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit ausgeht oder von gewerblichen Einkünften.

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                      #11
                      Ich habe im Gesetz gelesen, dass ein Freiberufler nicht gleichzeitig ein Gewerbe sein kann. Wenn Sie als Freiberufler registriert sind, sind Sie nicht als Gewerbe registriert. Wenn Sie jedoch als Freiberufler anfangen, ein bestimmtes Produkt zu verkaufen, dann verlieren Sie Ihren Freiberuflerstatus und müssen mit Gewerbe beginnen. So steht es im Gesetz und das ist mir klar.

                      Meine Frage ist, wenn ich beim Finanzamt einen Antrag auf Nebenjob-Anmeldung als Freiberufler gestellt habe, würde mir das Finanzamt eine neue Steuernummer mit der Einstufung meiner Tätigkeiten zusenden, wenn es mich nicht als Freiberufler einstufen würde. Ich meine folgendes, wenn ich z.B. kein Freiberufler laut Bescheid des Finanzamtes bin, würde ich mit dieser Tätigkeitsbeschreibung überhaupt eine neue Steuernummer bekommen? Was würde in diesem Fall überhaupt passieren?

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                        #12
                        Du liest offenbar die hier gegebenen Antworten nicht oder nicht aufmerksam genug. Das Finanzamt zerbricht sich nicht den Kopf, was deinen Status angeht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Das Finanzamt wird sich nicht weigern, Dir eine Steuernummer zuzuteilen, wenn es der Ansicht ist, dass Du eine benötigst.

                          Es gibt auch keinen

                          Antrag auf Nebenjob-Anmeldung als Freiberufler.

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                            #14
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Das Finanzamt wird sich nicht weigern, Dir eine Steuernummer zuzuteilen, wenn es der Ansicht ist, dass Du eine benötigst.

                            Es gibt auch keinen
                            Ich habe keine neue Steuernummer beantragt, sondern eine Nebentätigkeit als Freiberufler.

                            Ich frage, ob sie meine Steuernummer ändern würden, wenn ich kein Freiberufler bin, obwohl ich einen Fragebogen für einen Freiberufler gesendet habe?

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Du liest offenbar die hier gegebenen Antworten nicht oder nicht aufmerksam genug. Das Finanzamt zerbricht sich nicht den Kopf, was deinen Status angeht.
                              Hier ist es anders. Oder habe ich das nicht richtig verstanden?
                              ss-gw.jpg

                              https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Freie-Berufe/inhalt.html

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