Guten Abend,
auf meiner Lohnabrechnung sind monatlich 25 Euro als Fahrgelderstattung aufgeführt, die zum Gesamtbrutto und dementsprechend auch zum Steuerbrutto zählen. Versteuert wird individuell, und auf der Lohnsteuerbescheinigung steht nichts unter Zeile 17 oder 18.
In diesem Fall kann man normal die Entfernungspauschale ansetzen in der Steuererklärung, richtig?
Danke und einen schönen Abend.
auf meiner Lohnabrechnung sind monatlich 25 Euro als Fahrgelderstattung aufgeführt, die zum Gesamtbrutto und dementsprechend auch zum Steuerbrutto zählen. Versteuert wird individuell, und auf der Lohnsteuerbescheinigung steht nichts unter Zeile 17 oder 18.
In diesem Fall kann man normal die Entfernungspauschale ansetzen in der Steuererklärung, richtig?
Danke und einen schönen Abend.
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