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    Fahrgeld Arbeitgeber

    Guten Abend,

    auf meiner Lohnabrechnung sind monatlich 25 Euro als Fahrgelderstattung aufgeführt, die zum Gesamtbrutto und dementsprechend auch zum Steuerbrutto zählen. Versteuert wird individuell, und auf der Lohnsteuerbescheinigung steht nichts unter Zeile 17 oder 18.

    In diesem Fall kann man normal die Entfernungspauschale ansetzen in der Steuererklärung, richtig?

    Danke und einen schönen Abend.



    #2
    Richti g !

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      #3
      Danke für die Antwort. Das heißt diese sogenannte Fahrgelderstattung ist dann praktisch normaler Lohn, d.h.voll steuerpflichtig? Auf dem Foto anbei ist das Fahrgeld der 2. Posten von oben.
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        #4
        Zitat von Zille1977 Beitrag anzeigen
        Danke für die Antwort. Das heißt diese sogenannte Fahrgelderstattung ist dann praktisch normaler Lohn, d.h.voll steuerpflichtig? Auf dem Foto anbei ist das Fahrgeld der 2. Posten von oben.
        Da steuerpflichtig angekreuzt ist, ist der Betrag im Lohnsteuerbrutto enthalten. Daher ist dieser Betrag bei der Pendlerpauschale nicht als Erstattung anzugeben.

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          #5
          Hallo Multi,

          danke für die Antwort.
          D.h. für mich ich kann die volle Entfernungspauschale angeben als Werbungskosten und diese wird nicht gekürzt ?

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            #6
            Zitat von Zille1977 Beitrag anzeigen
            D.h. für mich ich kann die volle Entfernungspauschale angeben als Werbungskosten und diese wird nicht gekürzt ?
            Das ergibt sich aus dem Geschriebenen.

            Trotzdem wäre es natürlich besser, wenn der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei erstattet, z.B. über einen Tankgutschein. Noch liegt der Grenzsteuersatz deutlich unter 100%.

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              #7
              Sorry, wenn ich nochmal Nachfrage. Lediglich Eintragungen in Zeile 17 und 18 der Lohnsteuerbescheinigung würden die Pendlerpauschale entsprechend mindern, richtig? Dies sind entweder steuerfreie und/oder pauschal besteuert Arbeitgeberleistungen und trifft bei mir nicht zu.

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                #8
                Die Entfernungspauschale wird nur dann nicht gemindert wenn die Pauschalversteuerung mit 25% erfolgt ist (oder wie normales Brutto versteuert wurde).

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                  #9
                  Und sie wird auch nicht gemindert wenn das Fahrgeld - so wie bei mir - Teil des Steuerbrutto ist und voll bzw. individuell versteuert wird. So verstehe ich das.
                  Daher auch kein Eintrag in Zeile 17 / 18.
                  Bitte um Korrektur falls ich auf dem falschen Weg bin.

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                    #10
                    Zitat von Zille1977 Beitrag anzeigen
                    Und sie wird auch nicht gemindert wenn das Fahrgeld - so wie bei mir - Teil des Steuerbrutto ist und voll bzw. individuell versteuert wird. .
                    Genau so ist es.

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                      #11
                      Lieben Dank für die Klarstellung!

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