Fahrgeld Arbeitgeber

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  • Zille1977
    Benutzer
    • 22.03.2019
    • 57

    #1

    Fahrgeld Arbeitgeber

    Guten Abend,

    auf meiner Lohnabrechnung sind monatlich 25 Euro als Fahrgelderstattung aufgeführt, die zum Gesamtbrutto und dementsprechend auch zum Steuerbrutto zählen. Versteuert wird individuell, und auf der Lohnsteuerbescheinigung steht nichts unter Zeile 17 oder 18.

    In diesem Fall kann man normal die Entfernungspauschale ansetzen in der Steuererklärung, richtig?

    Danke und einen schönen Abend.


  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Richti g !

    Kommentar

    • Zille1977
      Benutzer
      • 22.03.2019
      • 57

      #3
      Danke für die Antwort. Das heißt diese sogenannte Fahrgelderstattung ist dann praktisch normaler Lohn, d.h.voll steuerpflichtig? Auf dem Foto anbei ist das Fahrgeld der 2. Posten von oben.
      Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4275

        #4
        Zitat von Zille1977 Beitrag anzeigen
        Danke für die Antwort. Das heißt diese sogenannte Fahrgelderstattung ist dann praktisch normaler Lohn, d.h.voll steuerpflichtig? Auf dem Foto anbei ist das Fahrgeld der 2. Posten von oben.
        Da steuerpflichtig angekreuzt ist, ist der Betrag im Lohnsteuerbrutto enthalten. Daher ist dieser Betrag bei der Pendlerpauschale nicht als Erstattung anzugeben.

        Kommentar

        • Zille1977
          Benutzer
          • 22.03.2019
          • 57

          #5
          Hallo Multi,

          danke für die Antwort.
          D.h. für mich ich kann die volle Entfernungspauschale angeben als Werbungskosten und diese wird nicht gekürzt ?

          Kommentar

          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4275

            #6
            Zitat von Zille1977 Beitrag anzeigen
            D.h. für mich ich kann die volle Entfernungspauschale angeben als Werbungskosten und diese wird nicht gekürzt ?
            Das ergibt sich aus dem Geschriebenen.

            Trotzdem wäre es natürlich besser, wenn der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei erstattet, z.B. über einen Tankgutschein. Noch liegt der Grenzsteuersatz deutlich unter 100%.

            Kommentar

            • Zille1977
              Benutzer
              • 22.03.2019
              • 57

              #7
              Sorry, wenn ich nochmal Nachfrage. Lediglich Eintragungen in Zeile 17 und 18 der Lohnsteuerbescheinigung würden die Pendlerpauschale entsprechend mindern, richtig? Dies sind entweder steuerfreie und/oder pauschal besteuert Arbeitgeberleistungen und trifft bei mir nicht zu.

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              • Telepeter
                Erfahrener Benutzer
                • 17.02.2023
                • 1484

                #8
                Die Entfernungspauschale wird nur dann nicht gemindert wenn die Pauschalversteuerung mit 25% erfolgt ist (oder wie normales Brutto versteuert wurde).

                Kommentar

                • Zille1977
                  Benutzer
                  • 22.03.2019
                  • 57

                  #9
                  Und sie wird auch nicht gemindert wenn das Fahrgeld - so wie bei mir - Teil des Steuerbrutto ist und voll bzw. individuell versteuert wird. So verstehe ich das.
                  Daher auch kein Eintrag in Zeile 17 / 18.
                  Bitte um Korrektur falls ich auf dem falschen Weg bin.

                  Kommentar

                  • Telepeter
                    Erfahrener Benutzer
                    • 17.02.2023
                    • 1484

                    #10
                    Zitat von Zille1977 Beitrag anzeigen
                    Und sie wird auch nicht gemindert wenn das Fahrgeld - so wie bei mir - Teil des Steuerbrutto ist und voll bzw. individuell versteuert wird. .
                    Genau so ist es.

                    Kommentar

                    • Zille1977
                      Benutzer
                      • 22.03.2019
                      • 57

                      #11
                      Lieben Dank für die Klarstellung!

                      Kommentar

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