Guten Tag,
ich möchte gern anfragen, wie ich mich steuerlich korrekt verhalte bei einer rückwirkend bewilligten, befristeten vollen Erwerbsminderungsrente und danke vorab für Ihre Hilfestellungen.
Ab 4.2021 war ich im Krankengeldbezug, bezog ab 4.2022 Übergangsgeld (Reha) und nach Krankenkassen-Aussteuerung kurzfristig Arbeitslosengeld. Im Herbst 2022 bewilligte die DRV die befristete, volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 9.2021, erstmals ausgezahlt ab 10.2022. Die Nachzahlung wurde von der DRV einbehalten und an die Krankenkasse und AfA abgetreten - allerdings konnten damit nicht alle Leistungen vollständig ausgeglichen werden.
Meine EMR beträgt knapp 600 Euro und ich muss (ab Auszahlung in 10.2022) aufstockendes Sozialgeld in Anspruch nehmen. Laut Auskunft des Sozialamtes brauche ich keine Steuererklärung abzugeben und erhalte auch kein separates Schriftstück für das Finanzamt über erhaltene Leistungen.
Ich habe selbst etwas recherchiert und bin doch verunsichert, wie ich mich in dieser Situation korrekt verhalte?
- Muss ich eine Steuererklärung für 2022 abgeben oder nicht?
- Muss ich auch den Bescheid von 2021 korrigieren lassen?
- Muss ich Angst haben, möglicherweise für 2021 Steuern nachzahlen zu müssen, obwohl ich aktuell keine Mittel habe?
- Wo kann ich mich dazu noch beraten und unterstützen lassen?
Herzlichen Dank für Tipps und Hilfestellungen,
Die Fragestellerin2023
ich möchte gern anfragen, wie ich mich steuerlich korrekt verhalte bei einer rückwirkend bewilligten, befristeten vollen Erwerbsminderungsrente und danke vorab für Ihre Hilfestellungen.
Ab 4.2021 war ich im Krankengeldbezug, bezog ab 4.2022 Übergangsgeld (Reha) und nach Krankenkassen-Aussteuerung kurzfristig Arbeitslosengeld. Im Herbst 2022 bewilligte die DRV die befristete, volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 9.2021, erstmals ausgezahlt ab 10.2022. Die Nachzahlung wurde von der DRV einbehalten und an die Krankenkasse und AfA abgetreten - allerdings konnten damit nicht alle Leistungen vollständig ausgeglichen werden.
Meine EMR beträgt knapp 600 Euro und ich muss (ab Auszahlung in 10.2022) aufstockendes Sozialgeld in Anspruch nehmen. Laut Auskunft des Sozialamtes brauche ich keine Steuererklärung abzugeben und erhalte auch kein separates Schriftstück für das Finanzamt über erhaltene Leistungen.
Ich habe selbst etwas recherchiert und bin doch verunsichert, wie ich mich in dieser Situation korrekt verhalte?
- Muss ich eine Steuererklärung für 2022 abgeben oder nicht?
- Muss ich auch den Bescheid von 2021 korrigieren lassen?
- Muss ich Angst haben, möglicherweise für 2021 Steuern nachzahlen zu müssen, obwohl ich aktuell keine Mittel habe?
- Wo kann ich mich dazu noch beraten und unterstützen lassen?
Herzlichen Dank für Tipps und Hilfestellungen,
Die Fragestellerin2023
Kommentar