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Steuererklärung bei rückwirkender Erwerbsminderungsrente + aufstockendem Sozialgeld

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    Steuererklärung bei rückwirkender Erwerbsminderungsrente + aufstockendem Sozialgeld

    Guten Tag,

    ich möchte gern anfragen, wie ich mich steuerlich korrekt verhalte bei einer rückwirkend bewilligten, befristeten vollen Erwerbsminderungsrente und danke vorab für Ihre Hilfestellungen.

    Ab 4.2021 war ich im Krankengeldbezug, bezog ab 4.2022 Übergangsgeld (Reha) und nach Krankenkassen-Aussteuerung kurzfristig Arbeitslosengeld. Im Herbst 2022 bewilligte die DRV die befristete, volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 9.2021, erstmals ausgezahlt ab 10.2022. Die Nachzahlung wurde von der DRV einbehalten und an die Krankenkasse und AfA abgetreten - allerdings konnten damit nicht alle Leistungen vollständig ausgeglichen werden.

    Meine EMR beträgt knapp 600 Euro und ich muss (ab Auszahlung in 10.2022) aufstockendes Sozialgeld in Anspruch nehmen. Laut Auskunft des Sozialamtes brauche ich keine Steuererklärung abzugeben und erhalte auch kein separates Schriftstück für das Finanzamt über erhaltene Leistungen.

    Ich habe selbst etwas recherchiert und bin doch verunsichert, wie ich mich in dieser Situation korrekt verhalte?
    - Muss ich eine Steuererklärung für 2022 abgeben oder nicht?
    - Muss ich auch den Bescheid von 2021 korrigieren lassen?
    - Muss ich Angst haben, möglicherweise für 2021 Steuern nachzahlen zu müssen, obwohl ich aktuell keine Mittel habe?
    - Wo kann ich mich dazu noch beraten und unterstützen lassen?

    Herzlichen Dank für Tipps und Hilfestellungen,
    Die Fragestellerin2023
    Zuletzt geändert von Fragestellerin2023; 23.04.2023, 11:51.

    #2
    Bei der hier genannten Rentenhöhe besteht keine Pflicht, eine Steuererklärung einzureichen, da der Gesamtbetrag der Einkünfte unterhalb

    des Grundfreibetrags liegt. Siehe § 56 EStDV: https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html

    Bei höheren Renten, die unterm Strich zu Steuern führen, würde das Finanzamt nach R32b Abs. 4 EStR wie folgt verfahren:

    R32b_Abs_4.jpg

    Ob für 2021 noch Steuern anfallen könnten, kann nicht beurteilt werden.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 23.04.2023, 12:13.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Beratung bzw. Unterstützung kann man von Sozialverbänden bekommen, z.B. unter https://www.sovd.de/
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Ob für 2021 noch Steuern anfallen könnten, kann nicht beurteilt werden.
        Nachdem ab April 2021 Krankengeld bezogen wurde, müsste es ja einen Steuerbescheid für 2021 geben, aus dem das zu versteuernde Einkommen

        ohne den Rentenbezug ablesbar ist. Dazu muss man nur 81% der Bruttorente für September bis Dezember abzüglich der Beiträge zur KV / PV addieren,

        dann sieht man, ob der Wert unter dem Grundfreibetrag für 2021 (9.744,00 €) bleibt. Wenn ja, fällt auch für 2021 keine Steuer an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen herzlichen Dank an alle Antwortenden für die umfangreiche Unterstützung, sehr wertvoll!

          Mit freundlichen Grüßen dankt
          Die Fragestellerin2023

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            #6
            Guten Abend in die Runde,

            ich bitte nochmals um Unterstützung in oben genannter Angelegenheit. Herzlichen Dank vorab!

            Heute erhielt ich wider Erwarten dann doch eine schriftliche Aufforderung meines Finanzamtes zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung 2022 bis Dezember 2023. Ich habe mich umgehend an das Elster-Formular gesetzt und nun einige Fragen.

            Zur Erinnerung: Mein Arbeitsvertrag endete zum 31.12.2021 im Krankenstand. Ich bin chronisch erkrankt, habe GdB 50 und bezog 2022 folgende Einkünfte: Krankengeld, Übergangsgeld, Erwerbsminderungsrente plus aufstockendes Bürgergeld.

            1. Lohnersatzleistungen (Krankengeld sowie Übergangsgeld aus der Reha 2022) sind in Anlage N, Seite 8 einzutragen - unter Angaben zu "Lohn- / Entgeltersatzleistungen", richtig?

            2. Wo trage ich Rente und Bürgergeld ein?

            3. Wo vermerke ich die Urlaubsabgeltung, die ich im Mai 2022 erhielt? In Anlage N, Seite 2 unter " Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse"?

            4. Ich stelle gerade fest, dass ich keinen Bescheid vom Arbeitgeber über die Urlaubsabgeltung erhalten habe. Brauche ich diese noch? Ich bin Lohnsteuerklasse 1.


            Vielen Dank für die Unterstützung.

            Freundliche Grüße
            Die Fragestellerin2023

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              #7
              1. Lohnersatzleistungen (Krankengeld sowie Übergangsgeld aus der Reha 2022) sind in Anlage N, Seite 8 einzutragen - unter Angaben zu "Lohn- / Entgeltersatzleistungen", richtig?
              Nein, die sind im Hauptvordruck auf Seite 7 zu erklären.

              2. Wo trage ich Rente und Bürgergeld ein?
              Die Rente ist in der Anlage R zu erfassen, das Bürgergeld überhaupt nicht "

              3. Wo vermerke ich die Urlaubsabgeltung, die ich im Mai 2022 erhielt? In Anlage N, Seite 2
              Grundsätzlich richtig. Hast du eine Lohnsteuerbescheinigung für 2022 erhalten ? Auf der steht auch die Steuerklasse, wobei die letztlich keine Rolle spielt.

              Generell würde ich dir empfehlen, den Bescheinigungsabruf zu nutzen. Der wird dir beim Start einer neuen Erklärung angeboten,

              kann aber auch später nachgeholt werden. Start über den Button mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten (siehe Screenshots).

              Deinen GdB gibst du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen an.

              Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Bürgergeld gibt's erst ab 2023.

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                  #9
                  Bürgergeld gibt's erst ab 2023.
                  Mag sein, aber die Vorgängerleistungen gehören ebenfalls nicht in die Einkommensteuererklärung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Nein, die sind im Hauptvordruck auf Seite 7 zu erklären.


                    Die Rente ist in der Anlage R zu erfassen, das Bürgergeld überhaupt nicht "


                    Grundsätzlich richtig. Hast du eine Lohnsteuerbescheinigung für 2022 erhalten ? Auf der steht auch die Steuerklasse, wobei die letztlich keine Rolle spielt.

                    Generell würde ich dir empfehlen, den Bescheinigungsabruf zu nutzen. Der wird dir beim Start einer neuen Erklärung angeboten,

                    kann aber auch später nachgeholt werden. Start über den Button mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten (siehe Screenshots).

                    Deinen GdB gibst du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen an.

                    Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg


                    Klasse ... und ein weiteres Mal tausend Dank für die schnelle Hilfe!!!

                    Ganz herzliche Grüße
                    Die Fragestellerin2023

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