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Unterhalt für bedürftige Mutter

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    Unterhalt für bedürftige Mutter

    Hallo,
    Ich hoffe sehr, jemand kann mir die Frage beantworten.

    Mein Bruder und ich leben noch bei meiner alleinerziehenden geschiedenen Mutter in einem Haushalt. (gesch. 1990 nach DDR-Recht).

    Da meine Mutter nach längerer Krankheit arbeitslos wurde. Ab April würde sie Bürgergeld bekommen, da wir beide aber zu hohe Einkommen haben, hat sie keinen Anspruch darauf, sodass wir für den gesamten Unterhalt + Krankenkasse selbst sorgen müssen.

    Nun habe ich gelesen, dass man den Unterhalt für bedürftige Angehörige als außergewöhnliche Belastung bis zur Höhe von 10.908 Euro von der Steuer absetzen kann.

    Meine Frage:
    Welche Nachweise muss man dem Finanzamt erbringen?


    Freundliche Grüsse
    Leon

    #2
    Welche Nachweise muss man dem Finanzamt erbringen?
    Solange ihr alle im gleichen Haushalt lebt, sollte ein Bescheid über die Ablehnung des Bürgergelds ausreichend sein.

    Unterhaltsleistungen können in Höhe des Grundfreibetrags steuerlich geltend gemacht werden. Der Aufwand muss nicht belegt werden.

    Hinzu kommen noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie24!
      Das hat mir sehr geholfen.

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen


        Unterhaltsleistungen können in Höhe des Grundfreibetrags steuerlich geltend gemacht werden. Der Aufwand muss nicht belegt werden.

        Hinzu kommen noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
        Grundfreibetrag 2022 ist 10.347 €. Wenn zwei leistungsfährige Kinder mit der Mutter in einem Haushalt leben muss dieser Betrag zwischen den Kindern geteilt werden. Die Geltendmachung erfolgt in Euren jeweiligen Steuererklärungen für 2022 mit der Anlage Unterhalt (falls die Bedürftigkeit schon 2022 bestand).. Ihr könnt Euch auch jeweils einen Freibetrag für 2023 im Lohnsteuerermäßigungsverfahren in Euren ELSTAM (elektronische Lohnsteuerkarte) vormerken lassen. Der Grundfreibetrag für 2023 beträgt 10.908 €, also etwas mehr als 2022, und muss wieder zwischen den Kindern aufgeteilt werden. Die endgültige Entscheidung erfolgt dann mit Euren beiden Steuererklärungen für 2023, die Ihr 2024 abgebt.
        Zuletzt geändert von Telepeter; 23.04.2023, 20:24.

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          #5
          Der Unterhalt beginnt laut Beitrag '#1 erst im April 2023, für 2022 ist da noch nichts zu veranlassen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Der Unterhalt beginnt laut Beitrag '#1 erst im April 2023, für 2022 ist da noch nichts zu veranlassen.
            Dann also erstmal nur Lohnsteuerermäßigungsverfahren.

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              #7
              Danke, Telepeter und Charli24,
              ja, das war auch so vorgesehen, dass wir uns das teilen.

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                #8
                Und wenn die Bedürftigkeit erst seit April 2023 besteht ist für 2023 monatsgenau zu rechnen, also für jeden von Euch 10.908 * 9/12 * 1/2 = 4090,50 € im Jahr 2023.

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