Hallo,
Ich hoffe sehr, jemand kann mir die Frage beantworten.
Mein Bruder und ich leben noch bei meiner alleinerziehenden geschiedenen Mutter in einem Haushalt. (gesch. 1990 nach DDR-Recht).
Da meine Mutter nach längerer Krankheit arbeitslos wurde. Ab April würde sie Bürgergeld bekommen, da wir beide aber zu hohe Einkommen haben, hat sie keinen Anspruch darauf, sodass wir für den gesamten Unterhalt + Krankenkasse selbst sorgen müssen.
Nun habe ich gelesen, dass man den Unterhalt für bedürftige Angehörige als außergewöhnliche Belastung bis zur Höhe von 10.908 Euro von der Steuer absetzen kann.
Meine Frage:
Welche Nachweise muss man dem Finanzamt erbringen?
Freundliche Grüsse
Leon
Ich hoffe sehr, jemand kann mir die Frage beantworten.
Mein Bruder und ich leben noch bei meiner alleinerziehenden geschiedenen Mutter in einem Haushalt. (gesch. 1990 nach DDR-Recht).
Da meine Mutter nach längerer Krankheit arbeitslos wurde. Ab April würde sie Bürgergeld bekommen, da wir beide aber zu hohe Einkommen haben, hat sie keinen Anspruch darauf, sodass wir für den gesamten Unterhalt + Krankenkasse selbst sorgen müssen.
Nun habe ich gelesen, dass man den Unterhalt für bedürftige Angehörige als außergewöhnliche Belastung bis zur Höhe von 10.908 Euro von der Steuer absetzen kann.
Meine Frage:
Welche Nachweise muss man dem Finanzamt erbringen?
Freundliche Grüsse
Leon
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