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Absetzung eines Laptops bei 50% beruflicher Nutzung bei gewerblicher Verpachtung

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    Absetzung eines Laptops bei 50% beruflicher Nutzung bei gewerblicher Verpachtung

    Bei gewerblicher umsatzsteuerpflichter Verpachtung soll ein Laptop ( ca. 1000 Euro ) abgesetzt werden. Dieser soll zu 50% zu diesem Verwaltungszweck und zu 50% privat genutzt werden.

    1. Kann man in der Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer des Laptops als abziehbaren Vorsteuerbetrag eintragen?
    2. Kann man dann die Hälfte des Nettopreises ( ca. 840 Euro voll, also 420 Euro ) als Werbungskosten in der Feststellung angeben?

    Grüße

    #2
    Deine Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Staatsbürger: Zu Frage 2: Da die Antwort schon mal so ähnlich im Forum stand: Das kannst du anteilig absetzen.
      Zu Frage 1: Bei der Vorsteuer würde ich auch anteilige Abziehbarkeit vermuten. Im Zweifel beim Finazamt nachfragen.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

      Kommentar

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