Bei gewerblicher umsatzsteuerpflichter Verpachtung soll ein Laptop ( ca. 1000 Euro ) abgesetzt werden. Dieser soll zu 50% zu diesem Verwaltungszweck und zu 50% privat genutzt werden.
1. Kann man in der Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer des Laptops als abziehbaren Vorsteuerbetrag eintragen?
2. Kann man dann die Hälfte des Nettopreises ( ca. 840 Euro voll, also 420 Euro ) als Werbungskosten in der Feststellung angeben?
Grüße
1. Kann man in der Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer des Laptops als abziehbaren Vorsteuerbetrag eintragen?
2. Kann man dann die Hälfte des Nettopreises ( ca. 840 Euro voll, also 420 Euro ) als Werbungskosten in der Feststellung angeben?
Grüße
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