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Umsatzsteuer-Voranmeldung PFLICHT trotz Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG

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    Umsatzsteuer-Voranmeldung PFLICHT trotz Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG

    Hallo zusammen,

    ich habe im Februar mein Kleingewerbe angemeldet und habe von der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 (1) UStG Gebrauch gemacht. Vor allem um keine Umsatzsteuer abführen zu müssen.

    Jetzt kommt das große Fragezeichen in meinem Kopf:

    Um bei meinem Großhändler kaufen zu können, der seinen Sitz in Österreich hat, musste ich eine UST-ID beantragen. Jetzt habe ich vom Finanzamt einen Brief bekommen. Ich bin zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, weil ich eine UST-ID beantragt habe, bin aber dennoch Kleinunternehmer nach § 19 (1) UStG. Wie passt das Zusammen?
    Ich soll jetzt eine UStVa beim Finanzamt abgeben, wenn ich keine Nullmeldung habe, muss ich Umsatzsteuer abführen, kann aber keine Vorsteuer geltend machen?

    Würde mich über eine aufklärende Antwort unendlich freuen. Danke im Voraus.


    #2
    Meintest Du jetzt

    Zitat von ersiemir Beitrag anzeigen
    Ich soll jetzt eine UStVa beim Finanzamt abgeben, wenn ich keine Nullmeldung habe
    oder

    Zitat von ersiemir Beitrag anzeigen
    wenn ich keine Nullmeldung habe, muss ich Umsatzsteuer abführen
    ?

    Wie auch immer. Du musst nur Voranmeldungen abgeben für Zeiträume, in denen Du tatsächlich innergemeinschaftliche Erwerbe oder Dienstleistungen zu versteuern hast.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

      Wie auch immer. Du musst nur Voranmeldungen abgeben für Zeiträume, in denen Du tatsächlich innergemeinschaftliche Erwerbe oder Dienstleistungen zu versteuern hast.
      Also meine tatsächliche Frage war, wie das zusammen passt. Denn auf der einen Seite müsste ich Umsatzsteuer abführen, aber auf der anderen kann ich keine Vorsteuer geltend machen. Das würde so ja irgendwie nicht zusammen passen.

      Und dennoch ist mir deine Antwort hilfreich. Also sobald ich bei meinem Großhändler kaufe, muss ich die Vorsteueranmeldung tätigen, und ansonsten kann ich das so ruhen lassen? Also wird mich das Finanzamt da auch nicht weiterhin mit belästigen?

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        #4
        Zitat von ersiemir Beitrag anzeigen
        auf der einen Seite müsste ich Umsatzsteuer abführen, aber auf der anderen kann ich keine Vorsteuer geltend machen
        Das ist doch auch nicht viel anders wenn Du bei einem Großhändler in Deutschland einkaufst. Du zahlst ihm die Umsatzsteuer, hast aber keinen Vorsteuerabzug. Beim Händler in Österreich führst Du die Steuer direkt ans Finanzamt ab.

        Zitat von ersiemir Beitrag anzeigen
        Vorsteueranmeldung
        Heißt ja auch zutreffen Umsatzsteuer-Voranmeldung

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Das ist doch auch nicht viel anders wenn Du bei einem Großhändler in Deutschland einkaufst. Du zahlst ihm die Umsatzsteuer, hast aber keinen Vorsteuerabzug. Beim Händler in Österreich führst Du die Steuer direkt ans Finanzamt ab.
          Ist so mit USt-ID sogar günstiger als ohne (nur 19% deutsche USt statt 20% österreichische USt - bei anderen Ländern oft sogar 25%). Zumindest solange der ausländische Händler unterhalb seiner Lieferschwelle bleibt (sonst muss er - ohne USt-ID des Käufers - eh 19% deutsche Mwst. bei Lieferungen nach D berechnen).

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            #6
            Hallo,

            ich weiß nicht, ob das hilfreich ist. Für mich stellte sich letztes Jahr eine ähnliche Frage und ich habe die Voranmeldungen einfach mit 0 abgegeben. Irgendwann bekam ich einen Brief vom Finanzamt mit der Bitte, keine Voranmeldungen mehr abzugeben :-)

            Viel Erfolg und Grüße
            Ina

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              #7
              Wenn innergemeinschaftliche Erwerbe zu versteuern sind, dann ist eine Abgabe mit Null natürlich nicht richtig.

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                #8
                Das ist richtig. Hätte ich besser ausführen sollen, sorry.

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