Hallo zusammen,
ich habe im Februar mein Kleingewerbe angemeldet und habe von der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 (1) UStG Gebrauch gemacht. Vor allem um keine Umsatzsteuer abführen zu müssen.
Jetzt kommt das große Fragezeichen in meinem Kopf:
Um bei meinem Großhändler kaufen zu können, der seinen Sitz in Österreich hat, musste ich eine UST-ID beantragen. Jetzt habe ich vom Finanzamt einen Brief bekommen. Ich bin zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, weil ich eine UST-ID beantragt habe, bin aber dennoch Kleinunternehmer nach § 19 (1) UStG. Wie passt das Zusammen?
Ich soll jetzt eine UStVa beim Finanzamt abgeben, wenn ich keine Nullmeldung habe, muss ich Umsatzsteuer abführen, kann aber keine Vorsteuer geltend machen?
Würde mich über eine aufklärende Antwort unendlich freuen. Danke im Voraus.
ich habe im Februar mein Kleingewerbe angemeldet und habe von der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 (1) UStG Gebrauch gemacht. Vor allem um keine Umsatzsteuer abführen zu müssen.
Jetzt kommt das große Fragezeichen in meinem Kopf:
Um bei meinem Großhändler kaufen zu können, der seinen Sitz in Österreich hat, musste ich eine UST-ID beantragen. Jetzt habe ich vom Finanzamt einen Brief bekommen. Ich bin zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, weil ich eine UST-ID beantragt habe, bin aber dennoch Kleinunternehmer nach § 19 (1) UStG. Wie passt das Zusammen?
Ich soll jetzt eine UStVa beim Finanzamt abgeben, wenn ich keine Nullmeldung habe, muss ich Umsatzsteuer abführen, kann aber keine Vorsteuer geltend machen?
Würde mich über eine aufklärende Antwort unendlich freuen. Danke im Voraus.
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