Hallo zusammen,
bin zum Jahresbeginn vom Kleingewerbe in die Regelbesteuerung gewechselt und zerbreche mir grad den Kopf zu folgendem Fall:
Habe im November eine Rechnung mit 0% MwSt ausgestellt (Dienstleistung). Der Geldeingang erfolgte erst Mitte Januar, also als ich bereits umsatzsteuerpflichtig war.
Nun sitze ich an meiner ersten Vorsteueranmeldung und frag mich, wie ich das da einbringe bzw. ob es überhaupt dort mit reingehört?
Habe bereits recherchiert, dass der Betrag (weil Leistung im letzten Jahr erfolgt) unter die 0% MwSt vom Kleingewerbe fällt).
Kann ich den Betrag nun einfach in der UVA ignorieren und nur in der EÜR 2022 angeben?
Falls nicht, in welcher Elster-Kategorie der UVA muss ich den Betrag angeben (z.B. einfach in "zum Steuersatz von 0 Prozent", was nur für Solarmodule etc. gedacht ist?)
Bin komplett ratlos und freue mich, wenn sich da jemand gut auskennt...
bin zum Jahresbeginn vom Kleingewerbe in die Regelbesteuerung gewechselt und zerbreche mir grad den Kopf zu folgendem Fall:
Habe im November eine Rechnung mit 0% MwSt ausgestellt (Dienstleistung). Der Geldeingang erfolgte erst Mitte Januar, also als ich bereits umsatzsteuerpflichtig war.
Nun sitze ich an meiner ersten Vorsteueranmeldung und frag mich, wie ich das da einbringe bzw. ob es überhaupt dort mit reingehört?
Habe bereits recherchiert, dass der Betrag (weil Leistung im letzten Jahr erfolgt) unter die 0% MwSt vom Kleingewerbe fällt).
Kann ich den Betrag nun einfach in der UVA ignorieren und nur in der EÜR 2022 angeben?
Falls nicht, in welcher Elster-Kategorie der UVA muss ich den Betrag angeben (z.B. einfach in "zum Steuersatz von 0 Prozent", was nur für Solarmodule etc. gedacht ist?)
Bin komplett ratlos und freue mich, wenn sich da jemand gut auskennt...
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