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Wechsel Kleingew. Regelbest. – verspät. Zahlungseingang Januar in die USt-Voranm.?

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    Wechsel Kleingew. Regelbest. – verspät. Zahlungseingang Januar in die USt-Voranm.?

    Hallo zusammen,

    bin zum Jahresbeginn vom Kleingewerbe in die Regelbesteuerung gewechselt und zerbreche mir grad den Kopf zu folgendem Fall:

    Habe im November eine Rechnung mit 0% MwSt ausgestellt (Dienstleistung). Der Geldeingang erfolgte erst Mitte Januar, also als ich bereits umsatzsteuerpflichtig war.
    Nun sitze ich an meiner ersten Vorsteueranmeldung und frag mich, wie ich das da einbringe bzw. ob es überhaupt dort mit reingehört?

    Habe bereits recherchiert, dass der Betrag (weil Leistung im letzten Jahr erfolgt) unter die 0% MwSt vom Kleingewerbe fällt).
    Kann ich den Betrag nun einfach in der UVA ignorieren und nur in der EÜR 2022 angeben?
    Falls nicht, in welcher Elster-Kategorie der UVA muss ich den Betrag angeben (z.B. einfach in "zum Steuersatz von 0 Prozent", was nur für Solarmodule etc. gedacht ist?)

    Bin komplett ratlos und freue mich, wenn sich da jemand gut auskennt...

    #2
    Zitat von knägge Beitrag anzeigen
    vom Kleingewerbe in die Regelbesteuerung
    Du meinst Du hast die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.

    Zitat von knägge Beitrag anzeigen
    Rechnung mit 0% MwSt
    Strenggenommen natürlich nicht richtig. Du hättest gar keine Umsatzsteuer angeben dürfen. In der Rechnung hättest Du auch auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen sollen.

    Zitat von knägge Beitrag anzeigen
    Habe bereits recherchiert, dass der Betrag (weil Leistung im letzten Jahr erfolgt) unter die 0% MwSt vom Kleingewerbe fällt
    Der Zeitpunkt der Leistungserbringung liegt während der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung.

    Zitat von knägge Beitrag anzeigen
    nur in der EÜR 2022 angeben?
    Für die Einkommensteuer ist das Zuflussprinzip anzuwenden. Das gehört also in die EÜR 2023.

    Zitat von knägge Beitrag anzeigen
    einfach in "zum Steuersatz von 0 Prozent", was nur für Solarmodule etc. gedacht ist?
    Genau, einen Steuersatz von 0 % hattest und hast Du nicht.

    Kommentar


      #3
      Du meinst Du hast die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.
      Exakt, bis Ende 22

      Genau, einen Steuersatz von 0 % hattest und hast Du nicht.
      Okay, das heißt, ich geb das einfach unter der Kz 87 an, "zum Steuersatz von 0 Prozent", und das Finanzamt wundert sich dann nicht, wo auf einmal 0 % herkommen (oder ist das ein ganz häufiger Fall und die können sich das denken?)

      Für die UVA ist damit dann schon alles geregelt? Hatte ich mir "dramatischer" vorgestellt

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        #4
        Okay, das heißt, ich geb das einfach unter der Kz 87 an, "zum Steuersatz von 0 Prozent",
        Ich glaube, das hast du jetzt falsch verstanden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ich glaube, das hast du jetzt falsch verstanden.
          wie mach ich es dann?

          Kommentar


            #6
            Der Umsatz hat in der Voranmeldung für 2023 nichts zu suchen.

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              #7
              okay, jetzt hab ich's verstanden. also nur EÜR 23, keinerlei Vorsteuergedöns. Danke!

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