Die AfA-Dauer = Nutzungsdauer lässt sich m.E. wie folgt ermitteln, Beispiel:
Fertigstellung des Gebäudes und der Wohnung: 2015
In 2015 gesetzlich relevante AfA-Dauer für neue Wohngebäude : 50 Jahre
Übernahme der Wohnung durch Kauf: 2020
Für die Vermietung relevante AfA-Dauer: 45 Jahre.
Fertigstellung des Gebäudes und der Wohnung: 2015
In 2015 gesetzlich relevante AfA-Dauer für neue Wohngebäude : 50 Jahre
Übernahme der Wohnung durch Kauf: 2020
Für die Vermietung relevante AfA-Dauer: 45 Jahre.
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