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    #16
    Die AfA-Dauer = Nutzungsdauer lässt sich m.E. wie folgt ermitteln, Beispiel:
    Fertigstellung des Gebäudes und der Wohnung: 2015
    In 2015 gesetzlich relevante AfA-Dauer für neue Wohngebäude : 50 Jahre
    Übernahme der Wohnung durch Kauf: 2020
    Für die Vermietung relevante AfA-Dauer: 45 Jahre.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #17
      Übernahme der Wohnung durch Kauf: 2020
      Für die Vermietung relevante AfA-Dauer: 45 Jahre.
      Nein, so geht das nicht ! Die Gebäude-AfA beginnt beim Kauf immer wieder neu und zwar ausgehend vom Erwerbszeitpunkt und vom Kaufpreis.

      Ihr sollt hier keine Steuerberatung machen, insbesondere keine fehlerhafte ! Es hat schon seinen Grund, warum das hier nicht erlaubt ist.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 07.09.2023, 21:24. Grund: Ergänzt um den Begriff Erwerbszeitpunkt
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Charlie24: Dass ich eine falsche Angabe zur Gebäude-AfA gemacht habe, bedaure ich. Nachdem du maßgeblich zur Ermittlung des Anschaffungswertes beigetragen hast, habe ich ergänzend und leider falsch zur AfA-Dauer geschrieben, in der Absicht, dass der Benutzer zum Abschluss kommt. Ein mehr an Beratung war das vergleichsweise nicht.

        Abschließend noch ein Link zu einem Beitrag, damit niemand meint, man müsse bei jedem Verkauf / Kauf einer Alt-Immobilie zwingend erneut 50 Jahre AfA ansetzen (wurde von dir auch nicht behauptet): Diese Frage war vorhin bei mir entstanden.
        https://www.haufe.de/steuern/steuerw...70_503518.html
        Dieser Artikel ist wohlgemerkt nicht direkt auf die Fragestellung des Benutzers gemünzt, sonern eher weiterführend.

        Nochmals sorry für die von mir verursachte Irritation.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #19
          ... damit niemand meint, man müsse bei jedem Verkauf / Kauf einer Alt-Immobilie zwingend erneut 50 Jahre AfA ansetzen
          Das ist zwar richtig, aber bei deinem Beispiel mit Baujahr 2015 und Kauf 2020 sind die Chancen auf weniger als 50 Jahre ab 2020 sehr gering bis nicht gegeben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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