Steuerfestsetzung Energiepreispauschale

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  • Todbam
    Neuer Benutzer
    • 23.02.2014
    • 18

    #1

    Steuerfestsetzung Energiepreispauschale

    Wie geht das zusammen: Im ESt Bescheid 2022 steht „Festgesetzt werden … ab festgesetzte Energiepreispauschale“ also minus 300 € und andererseits bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden zweimal 300 €, also einmal in der Spalte „Ehemann“ und einmal in der Spalte „Ehefrau“ dazu addiert. Dass die Energiepreispauschale, die wir als Rentnerpaar bekommen haben, vom Finanzamt automatisch dazu gerechnet wird und versteuert werden muss, verstehe ich noch, und ist halt so, aber das erstere oben?

    Helmut Baumann

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45996

    #2
    Hat die Rentenversicherung die EPP an jeden von euch ausbezahlt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Todbam
      Neuer Benutzer
      • 23.02.2014
      • 18

      #3
      Ja, die EPP haben wir erhalten.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45996

        #4
        Ja, die EPP haben wir erhalten.
        Da die Rentenversicherung keine Steuern einbehalten hat, macht das jetzt das Finanzamt. Es müsste den Altersentlastungsbetrag

        berücksichtigt haben, falls ihr 65 Jahre oder älter seid. Warum das Finanzamt die EPP bei der Steuerfestsetzung abzieht, verstehe ich allerdings nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Hilfsprofi
          Erfahrener Benutzer
          • 04.11.2021
          • 521

          #5
          Evtl. wurde ja an eine Person zweimal ausbezahlt.

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          • Todbam
            Neuer Benutzer
            • 23.02.2014
            • 18

            #6
            Warum das Finanzamt die EPP bei der Steuerfestsetzung wieder einmal abzieht ist genau der fragliche Punkt.

            Kommentar

            • Telepeter
              Erfahrener Benutzer
              • 17.02.2023
              • 1484

              #7
              Gibt es weitere Einkünfte außer den Renten?

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              • Kloebi
                Erfahrener Benutzer
                • 20.02.2011
                • 4670

                #8
                Oder verstehst du die Abrechnung falsch.

                Ganz oben, festgesetzt werden, minus Energiepp. Das wirkt wie Lohnsteuer oder Vorauszahlungen. Kansst du einen Screenshot machen?

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                • Todbam
                  Neuer Benutzer
                  • 23.02.2014
                  • 18

                  #9
                  Hier der Screenshot Screenshot.jpg

                  Kommentar

                  • Kloebi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.02.2011
                    • 4670

                    #10
                    Dann passt es doch. Ihr müsst 300 Euro weniger (5.036 statt 5.336) zahlen, weil ihr noch 300 Euro EPP bekommt. Also ist das nicht die EPP für Rentner, sondern für eine weitere Einkunftsart (z. B. Minijob, selbständige Tätigkeit, Arbeitslohn ohne E).
                    Zuletzt geändert von Kloebi; 23.05.2023, 14:51.

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45996

                      #11
                      ... weil ihr noch 300 Euro EPP bekommt
                      Einer von euch beiden hat offenbar noch einen weiteren Anspruch auf die EPP, davon geht jedenfalls das Finanzamt aus.

                      Wer das ist und aus welchem Rechtsgrund der Anspruch besteht, müsst ihr selbst wissen
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • Telepeter
                        Erfahrener Benutzer
                        • 17.02.2023
                        • 1484

                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Einer von euch beiden hat offenbar noch einen weiteren Anspruch auf die EPP,
                        Und die müsste dann auch versteuert worden sein, bei gewerblichen oder selbständigen Einkünften als "Leistung".

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45996

                          #13
                          Und die müsste dann auch versteuert worden sein, bei gewerblichen oder selbständigen Einkünften als "Leistung".
                          Bei Gewinneinkünften ja, bei einem pauschal versteuerten Minijob allerdings nicht.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          • Telepeter
                            Erfahrener Benutzer
                            • 17.02.2023
                            • 1484

                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            bei einem pauschal versteuerten Minijob allerdings nicht.
                            Stimmt natürlich, das hatte ich jetzt nicht im Blick.

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                            • Todbam
                              Neuer Benutzer
                              • 23.02.2014
                              • 18

                              #15
                              Das ist ja ein verrücktes Ding. Ich habe doppelten Anspruch auf die EPP, einmal als Rentner und einmal als Kleinunternehmer für meine PV Anlage. Letztere wird mir dann als Ermäßigung der Einkommensteuer „ausbezahlt“. Andererseits ist jetzt der Gewinn der PV Anlage steuerfrei, in der ESt Erklärung gibt es keine gewerblichen Einkünfte und damit auch keine weitere EPP zum versteuern. Ich kann‘s kaum glauben.

                              Danke für die Lösung.

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