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Ust-Id löschen weil Kleinunternehmer-Regelung, wo ?

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    Ust-Id löschen weil Kleinunternehmer-Regelung, wo ?

    Bei der Anmeldung des Gewerbes/Kleinunternehmer-Regelung wurde versehentlich eine Ust-Id beantragt.
    Deswegen soll jetzt Jahr für Jahr die Anlage Ust-Id abgegeben werden, obwohl nur jeweils 0,00 steht.
    Hört sich einfach an, aber man muss trotzdem die vielen Seiten in Elster durchclicken.

    Um sich das zu ersparen: Wo kann man beim Bundeszentralamt für Steuer die Ust-Id wieder löschen
    lassen oder geht das über das örtliche Finanzamt ?

    #2
    Die Löschung kannst Du machen, stört aber auch nicht.

    Eine "Anlage USt-ID" kenne ich nicht. Wie heißt die wirklich und zu welcher Steuererklärung gehört die ?

    Wieso steht da jeweils "0,00" und nicht gar nichts ? Null ist nicht Nichts, sondern ein Wert, der anzeigt, dass da etwas war, was nach Deinen Angaben aber nicht stimmt,
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Sorry, die Anlage heißt "USt" und gehört zur Umsatzsteuererklärung.

      Mit Löschung meine ich nicht in Elster, sondern generell die Umsatzsteuer-Id, damit ich nicht als Kleinunternehmer
      jedesmal vom Finanzamt aufgefordert bzw. angemahnt werde, diese abzugeben, obwohl ich weder Umsatzsteuer
      abführe bzw. ausweise noch Vorsteuer geltend mache.

      Es geht also darum wo kann ich die Umsatzsteuer-Id löschen lassen ?

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        #4
        Die ID kannst du natürlich bei der Stelle, die sie ausgestellt hat. Das ist das Bundeszentralamt für Steuern, ich meine in Saarlouis. Das Finanzamt kann das auch.

        Aber nochmal: Ich kenne auch eine Anlage USt nicht. Und ich weiß immer noch nicht, was Du falsch machst, dass Du da diese "Anlage" abgeben musst. Denn meine Frau hat auch eine und musste da noch etwas einreichen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Auch Kleinunternehmer müssen grundsätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Dort ist aber nicht viel auszufüllen.

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            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Aber nochmal: Ich kenne auch eine Anlage USt nicht. Und ich weiß immer noch nicht, was Du falsch machst, dass Du da diese "Anlage" abgeben musst. Denn meine Frau hat auch eine und musste da noch etwas einreichen.
            Es geht um die Anlage (s. beigefügten Screenshot).
            Fehler (wenn man das so nennen darf): Habe bei der Beantragung des Gewerbes und dem damit verbundenen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmer"
            versehent-/unwissen-lich eine Umsatzsteuer-Id. beantragt, obwohl ich mich für die Kleinunternehmer-Regelung entschieden habe .... ohne Abführung von Umsatzsteuer bzw. keine Vorsteuer geltend mache.

            Jetzt muss ich diese zusätzliche Anlage jedesmal ausfüllen, obwohl nur "Null" drinsteht.


            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Auch Kleinunternehmer müssen grundsätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
            Muss man das wirklich, wenn man keine USt-Id beantragt hat ?


            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Dort ist aber nicht viel auszufüllen.
            Wenn man sich tagtäglich in Elster bewegt, mag es vllt. easy sein, weil man ständig intuitiv bei den diversen Unterpunkten einer Anlage auf "weiter" clickt.
            Wenn man nur ab-und-zu/Gelegenheitsanwender mit Elster-Online arbeitet, kann man das nicht so intuitiv machen, sondern muss i.d.F. für nur 2x NULL einiges durchclicken,
            auch wenn man beim 2.Mal die Daten aus dem Vorjahr übernehmen kann. Gewissenhaft clickt man doch alle Unterpunkte/incl. lesen durch......


            Abschließend:
            Möchte das Thema jetzt nicht weiter strapazieren ...... gebe mich dem Formalismus und der Bürokratie geschlagen.
            Man könnte allerdings einiges tun, um diesen gutgemeinten Ansatz mit ElsterOnline anwenderfreundlicher für Gelegenheits-Nutzer zu gestalten.
            Angehängte Dateien

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              #7
              Muss man das wirklich, wenn man keine USt-Id beantragt hat ?
              In fast allen Bundesländern müssen Kleinunternehmer die jährliche Umsatzsteuererklärung einreichen, Ausnahmen kenne ich nur aus Bayern.

              Mit der Zuteilung einer USt.-ID besteht da kein Zusammenhang !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Ausnahmen kenne ich nur aus Bayern.
                Meines Wissens geht das aber auch in Bayern nur im Einvernehmen mit dem Bearbeiter.

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                  #9
                  Meines Wissens geht das aber auch in Bayern nur im Einvernehmen mit dem Bearbeiter.
                  Bei einem Finanzamt hat mir ein Sachbearbeiter vor ein paar Jahren mal die Auskunft gegeben, die Erklärung will er nicht haben,

                  weil er die Umsätze als Kleinunternehmer ja auch in der EÜR sieht. Bei einem anderen Finanzamt, bei dem ich im Jahr nach der Rückkehr

                  zur Kleinunternehmerregelung eine Umsatzsteuererklärung abgegeben hatte, habe ich im Folgejahr dann telefonisch angefragt, ob sie

                  Erklärung weiter haben wollen. Die Auskunft war, das könnte ich machen wie ich will, ich würde jedenfalls nicht erinnert, wenn ich

                  keine mehr übermittle.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    das könnte ich machen wie ich will
                    Ja, unsere bayrische Gemütlichkeit

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                      #11
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                      Ja, unsere bayrische Gemütlichkeit
                      die ist aber durchaus unterschiedlich verteilt je nach Region, mein Sohn schreibt seit drei Jahren in die Anlage G -> Gewerbe nicht ausgeübt ->Gewinn 0,00 Euro und man mahnt die fehlende EÜR an.
                      Tschüß

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                        #12
                        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                        je nach Region
                        Vielleicht nichtmal nach Region, sondern nach Stockwerk, oder so

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