Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Photovoltaikanlage als Kleinunternehmer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Photovoltaikanlage als Kleinunternehmer

    Hallo
    Welche Angaben muss ich als Kleinunternehmer (Betrieb einer Photovoltaikanlage) angeben?
    Wo genau soltten die Angaben erklärt werden?
    Danke

    #2
    Fragebogen steuerliche Ertfassung?
    Einkommensteuer?
    Umsatzsteuer?

    Welches Jahr?
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Für das Jahr 2022
      Einkommenssteuer,
      als Kleinunternehmer Umsatzsteuerbefreit

      Kommentar


        #4
        Wenn die PV Anlage kleiner als 30kWp ist (bei einem Einfamilienhaus, ansonsten 15 kWp pro Wohnung) sind die Einkünfte aus der Anlage ab 2022 nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei und brauchen in der Einkommensteuererklärung nicht mehr angeführt werden. Ebenso entfällt die Verpflichtung zur Abgabe der EÜR.

        Sicherheitshalber können aber auch die Einkünfte in der Anlage G mit NULL erklärt werden unter Hinweis auf die Steuerbefreiung.
        Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 24.05.2023, 14:51. Grund: dicke Finger :-)
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank, das macht alles leichter

          Kommentar

          Lädt...
          X